Am 9. September 2024 entschied ein indisches Verbrauchergericht zugunsten des 25-jährigen Maharshi Yadav, einem Studenten, der von der Lufthansa nicht ausreichend über die Anforderungen für ein Transitvisum informiert worden war. Der Fall wirft Fragen zur Transparenz und Kundeninformation bei internationalen Flugreisen auf und stellt die Verantwortung der Fluggesellschaften bei der Informationsweitergabe in den Fokus.
Maharshi Yadav hatte am 13. April 2022 ein Lufthansa-Ticket von Mumbai (BOM) nach Toronto (YYZ) über München (MUC) erworben. Als er jedoch am Flughafen Mumbai eintraf, wurde ihm die Beförderung verweigert, weil ihm, wie sich herausstellte, ein Schengen-Visum fehlte. Dieses Visum ist für indische Staatsbürger erforderlich, um in Deutschland, auch nur für den Transit, einzureisen. Yadav, der in Kanada studierte und auf dem Weg nach Toronto eine Zwischenlandung in München hatte, war überrascht und verwirrt über diese Anforderung, von der er bei der Buchung des Tickets nichts gewusst hatte.
Infolge der Weigerung, an Bord zu gehen, sah sich Yadav gezwungen, ein neues Ticket bei Emirates zu kaufen, das eine andere Route über Dubai nahm und kein Transitvisum erforderte. Die zusätzliche Belastung und Kosten, die durch diese Situation entstanden, führten dazu, dass Yadav sich gezwungen sah, rechtliche Schritte gegen die Lufthansa einzuleiten.
Die Entscheidung des Verbrauchergerichts
Yadav reichte eine Beschwerde bei der Gandhinagar District Consumer Dispute Redressal Commission ein und behauptete, dass die Lufthansa unlautere Handelspraktiken angewandt habe, da sie ihn nicht über die Visumspflicht informiert habe. Die Kommission entschied zu seinen Gunsten und ordnete an, dass Lufthansa Yadav eine Entschädigung von bis zu 2.000 Euro zahlen müsse. Dieser Betrag setzt sich aus 729,29 Euro für die zusätzlichen Ticketkosten und rund 1.078 Euro für seelisches Leid zusammen. Zudem muss die Fluggesellschaft 8 % Zinsen auf den Rückerstattungsbetrag zahlen, beginnend ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde im März 2023.
Die Entscheidung der Kommission unterstreicht die Verantwortung von Fluggesellschaften, ihren Kunden vollständige und korrekte Informationen über die notwendigen Visa-Anforderungen zu geben. Dies ist besonders wichtig für internationale Reisen, bei denen unterschiedliche Länder unterschiedliche Einreisebestimmungen haben.
Wiederholte Vorfälle
Dieser Fall ist nicht isoliert. Im April 2022 wurde einem indischen Studenten am Flughafen Bengaluru (BLR) ebenfalls das Boarding verweigert, weil er kein Schengen-Visum für den Transit in Europa hatte. Solche Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf wiederholte Probleme bei der Kommunikation von Einreiseanforderungen durch Fluggesellschaften und verdeutlichen die Notwendigkeit für klare und präzise Informationen an Reisende.
Die Entscheidung des indischen Verbrauchergerichts ist ein wichtiger Schritt im Kampf für Verbraucherrechte und Transparenz im internationalen Luftverkehr. Sie hebt die Notwendigkeit hervor, dass Fluggesellschaften ihren Passagieren umfassende Informationen über alle erforderlichen Visa und Einreisebestimmungen bereitstellen. Für Maharshi Yadav ist das Urteil ein wichtiger Sieg, der ihn für die zusätzlichen Kosten und den emotionalen Stress entschädigt, den er durch die unzureichende Informationsweitergabe erlitten hat. Diese Entscheidung könnte auch als Präzedenzfall dienen und die Standards für die Informationspflichten von Fluggesellschaften weltweit beeinflussen.