Indien: Go First muss Leasingflugzeuge zurückgeben

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Die indische Zivilluftfahrtbehörde hat entschieden, dass die insolvente Billigfluggesellschaft Go First jene Maschinen, die Leasinggeber zurückhaben wollen, an diese retournieren müsse. Dies teilte das Amt im Zuge eines Gerichtsverfahrens mit.

„Die Mitteilung wurde gemäß Artikel 14 Absatz 3 des IBC 2016 erlassen und müsste als rückwirkend gelten, da sie klarstellenden Charakter hat. Da die Angelegenheit jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird die DGCA die entsprechenden Anweisungen des Gerichts abwarten, bevor sie in dieser Angelegenheit weiter vorgeht“, so die DGCA.

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