Der Flughafen Innsbruck plant ab 1. Jänner 2023 die Gebührenordnung dahingehend zu verändern, dass die Entgelte emissionsabhängig gestaltet sein sollen. Man will Flugzeuge, deren Triebwerke einen höheren Schadstoffausstoß aufweisen, stärker zur Kasse bitten. Der entsprechende Antrag wurde bereits beim von Leonore Gewessler (Grüne) geleiteten Verkehrsministerium eingebracht.
Gegenüber der Tiroler Tageszeitung bestätigte Flughafenchef Marco Pernetta das Vorhaben. Das so genannte Klimaschutzministerium prüft derzeit den Antrag des Innsbrucker Airports. Final hat man noch nicht entschieden, ob dieser bewilligt oder abgelehnt wird. Bereits seit dem Jahr 2004 erhebt der Tiroler Flughafen lärmabhängige Entgelte.
Sinn und Zweck der Umstellung der Gebührenordnung ist, dass der Innsbruck Airport Airlines, die modernes Fluggerät, das als emissionsarm gilt, einsetzten belohnen möchte. Wer jedoch ältere Maschinen einsetzt, soll stärker zur Kasse gebeten werden. Die Verantwortlichen sind der Ansicht, dass man mit diesem „Öko-Zuschlag“ eine Vorreiterrolle in Österreich einnehmen wird.
In der Alpenrepublik können Verkehrsflughäfen ihre Nutzungsgebühren nicht einfach nach Gutdünken festsetzen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der so genannte Nutzerausschuss diese beschließen muss. Anschließend muss ein entsprechender Antrag auf Freigabe an das Verkehrsministerium, das als Oberste Zivilluftfahrtbehörde fungiert, gestellt werden. Dieses ist in der Entscheidung bezüglich Genehmigung oder Ablehnung frei.
Es gilt als durchaus wahrscheinlich, dass das BMK dem Tiroler Ansinnen stattgeben wird. Interessanterweise sind emissionsabhängige Gebühren eine jahrelange Forderung der Billigfluggesellschaften Ryanair und Wizz Air. Diese erhoffen sich gegenüber Netzwerkcarriern finanzielle Vorteile, denn beide Konzerne lassen kaum eine Gelegenheit aus, um die angebliche Umweltfreundlichkeit ihrer Flotten zu betonen. Im Fall von Innsbruck ist jedoch anzumerken, dass weder Ryanair noch Wizz Air diesen Airport im Streckennetz haben, so dass ein konkreter Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist.