Die Nachricht über die Insolvenz der FTI Touristik GmbH, dem drittgrößten Pauschalreise-Anbieter in Europa, hat viele Reisende in Unsicherheit versetzt. Betroffen sind sowohl deutsche als auch österreichische Kunden, die Reisen und Dienstleistungen bei FTI und deren Marken, darunter BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper, gebucht haben. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Rechte und Möglichkeiten der Betroffenen beleuchtet.
Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH betrifft nicht nur deutsche, sondern auch österreichische Reisende. Die Zweigniederlassung von FTI in Österreich hat Reisen für den deutschen Veranstalter vermittelt. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erklärt, dass auch österreichische Kunden von der Insolvenz betroffen sind, da der deutsche Veranstalter die Reisen voraussichtlich nicht mehr durchführen kann. Wichtig zu wissen ist, dass bereits geleistete Zahlungen für Pauschalreisen über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert sind und zurückerstattet werden.
Situation für aktuell Reisende
Für Reisende, die sich derzeit im Urlaub befinden und FTI als Veranstalter gewählt haben, versucht das Unternehmen, die Reisen planmäßig fortzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. Hierfür ist der Deutsche Reisesicherungsfonds zuständig. Reisende können in Notfällen die Telefonnummer des Fonds unter +49 (0)89 710 45 14 98 kontaktieren. Es ist ratsam, alle zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Insolvenz entstehen, wie etwa für die Rückreise, gut zu dokumentieren und die Rechnungen aufzubewahren.
Geplante Reisen in den nächsten Tagen
Für Reisen, die in den kommenden Tagen starten sollen, gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese nicht stattfinden werden. Betroffene Kunden werden von den Reisebüros aktiv kontaktiert. Sollte die Abreise später geplant sein, empfiehlt Verena Pronebner, abzuwarten und die weitere Entwicklung zu beobachten.
Rechte und Rückerstattungen
Gebuchte Pauschalreisen und damit verbundene Leistungen sind nach europäischen Vorgaben besonders gut gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Da im konkreten Fall ein deutsches Unternehmen betroffen ist, greift hier die deutsche Gesetzgebung. Kunden finden zusätzliche Informationen auf dem Sicherungsschein in den Buchungsunterlagen. Wichtig ist, dass die Kunden die Reise nicht selbst stornieren sollten, sondern auf die Kontaktaufnahme durch den Veranstalter warten. Die bereits geleisteten Zahlungen werden durch den Deutschen Reisesicherungsfonds erstattet.
Einzelleistungen wie Flug oder Hotel
Reisende, die nur Einzelleistungen wie Flug oder Hotel über FTI gebucht haben, sind in einem geringeren Maß abgesichert. In diesen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, sich dem Insolvenzverfahren als Gläubiger anzuschließen. Dies bedeutet, dass sie ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden müssen, was erfahrungsgemäß jedoch oft mit Unsicherheiten und langen Wartezeiten verbunden ist.
Insgesamt zeigt die Insolvenz der FTI Touristik GmbH, wie wichtig es ist, sich über die Rechte und Absicherungsmöglichkeiten im Falle einer Reiseveranstalterinsolvenz zu informieren. Der Deutsche Reisesicherungsfonds spielt hierbei eine zentrale Rolle und bietet betroffenen Reisenden eine gewisse finanzielle Sicherheit. Dennoch bleibt die Situation für viele Kunden unklar, und es ist ratsam, regelmäßig die aktuellen Informationen der Reisebüros und des Reisesicherungsfonds zu überprüfen.
Durch die umfassende Absicherung der Pauschalreisen und die klare Gesetzeslage in Deutschland können betroffene Kunden zumindest auf eine Rückerstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen hoffen. Für die Zukunft bleibt zu wünschen, dass ähnliche Fälle durch strengere Kontrollen und eine noch bessere Absicherung der Reisenden vermieden werden können.