Air Berlin musste im Sommer 2017 Insolvenz anmelden und beschäftigt noch immer zahlreiche Gereichte. Ein Inkassobüro bekam nun vor dem Bundesgerichtshof recht, denn dieses hat sich zahlreiche Forderungen abtreten lassen und diese in Form einer Art Sammelklage eingebracht.
Der Insolvenzverwalter setzte sich gegen diese Klage zur Wehr, unterlag jedoch vor dem Bundesgerichtshof. Auch ein Prozess, der gegen den ehemaligen Geschäftsführer von Air Berlin geführt wird, jedoch in den Vorinstanzen zu Gunsten des Managers ausgegangen ist, wurde seitens des BGH zurück an das Ursprungsgericht verwiesen.
Das Kammergericht Berlin hatte in einem Berufungsurteil die Klage abgewiesen, jedoch hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die erste Instanz habe sich mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung durch das Management der Air Berlin zu befassen.
Das Urteil bezüglich der Abtretung der Forderungen könnte durchaus richtungsweisend sein, denn der Anbieter warb damit, dass man Ticketrückforderungen geltend mache. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision in der Höhe von 35 Prozent an. Wenn es nichts zu holen gibt, bleibt der Inkassodienstleister auf den Kosten sitzen. Man wirft in diesem Verfahren vor, dass die Air-Berlin-Geschäftsführung den Insolvenzantrag zu spät gestellt habe und damit steht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum. Dieser könnte eine private Haftung des Managers auslösen. Der Masseverwalter versuchte die “Sammelklage” abzuwehren, jedoch stellte der Bundesgerichtshof fest, dass das Geschäftsmodell des Inkassobüros nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen würde. Diese Entscheidung könnte in anderen Verfahren gegen aktive Fluggesellschaften, die sich mit Händen und Füßen vor Gericht gegen die Abtretung von Forderungen wehren, interessant werden.