Flagge des Iran (Foto: Pixabay).
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Iran klagt vor dem Internationalen Gerichtshof gegen ICAO-Entscheidung im Fall PS752

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Teheran bestreitet Zuständigkeit der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation – Rechtsstreit um Abschuß von Flug PS752 geht in neue Runde.

Der Iran hat beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine Klage gegen die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) eingereicht. Ziel der Klage ist es, die Entscheidung des ICAO-Rates vom März 2025 für nichtig erklären zu lassen. Der Rat hatte erklärt, zuständig für die Behandlung einer von Kanada, Schweden, der Ukraine und dem Vereinigten Königreich eingebrachten Beschwerde zu sein. Diese bezieht sich auf den tragischen Abschuß von Flug PS752 der Ukraine International Airlines im Januar 2020 durch das iranische Militär. Bei dem Vorfall kamen alle 176 Menschen an Bord ums Leben.

Der Abschuß von PS752: Chronologie einer Tragödie

Am 8. Januar 2020 startete Flug PS752, ein Boeing-737-800-Passagierflugzeug, vom Flughafen Imam Chomeini in Teheran in Richtung Kiew. Wenige Minuten nach dem Start wurde das Flugzeug von zwei Boden-Luft-Raketen der iranischen Revolutionsgarden getroffen und stürzte ab. Alle Insassen – darunter zahlreiche Staatsangehörige und ständige Einwohner des Iran, der Ukraine, Kanadas, Schwedens, Afghanistans, Deutschlands und Großbritanniens – kamen ums Leben.

Zunächst hatte Teheran technische Probleme als Ursache angegeben. Erst drei Tage später räumte die iranische Regierung ein, daß das Flugzeug irrtümlich für ein feindliches Objekt gehalten und deshalb abgeschossen worden sei. Das Eingeständnis erfolgte erst nach massivem Druck durch internationale Medien und Geheimdiensterkenntnisse westlicher Staaten.

Internationale Reaktionen und juristische Schritte

Die betroffenen Staaten reagierten empört. Sie forderten umfassende Aufklärung, Verantwortungsübernahme und eine angemessene Entschädigung der Hinterbliebenen. Im Juli 2023 reichten Kanada, Schweden, das Vereinigte Königreich und die Ukraine eine Klage beim Internationalen Gerichtshof ein. Diese stützt sich auf das internationale Luftfahrtrecht, insbesondere auf die Bestimmungen des Abkommens von Montreal sowie die Prinzipien der ICAO.

Im Zentrum der Klage steht der Vorwurf, daß der Iran es unterlassen habe, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des zivilen Luftverkehrs zu treffen. Darüber hinaus werfen die Staaten Teheran vor, nicht transparent bei der Aufklärung des Vorfalls gehandelt und die Täter nicht angemessen zur Rechenschaft gezogen zu haben.

Die Entscheidung des ICAO-Rates und die iranische Reaktion

Am 17. März 2025 entschied der ICAO-Rat, daß er für die Untersuchung der internationalen Beschwerde zuständig sei. Diese Entscheidung wurde von den Klägerstaaten begrüßt, da sie ein Signal für die internationale Rechtsstaatlichkeit darstelle. Der Iran wies die Entscheidung umgehend zurück und erklärte, sie sei „null und nichtig“.

In der beim Internationalen Gerichtshof eingereichten Klage vertritt Teheran die Auffassung, daß die vier Staaten gegen Artikel 84 des Abkommens von Chicago verstoßen hätten, indem sie keine direkten Verhandlungen mit dem Iran geführt hätten, bevor sie die ICAO einschalteten. Weiter heißt es in der Klageschrift, daß die ICAO bei der internen Abstimmung zwei getrennte rechtliche Einwände des Iran als einen einzigen behandelt habe. Dies, so Teheran, sei ein schwerwiegender Verfahrensfehler und habe den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt.

Darüber hinaus bestreitet der Iran das Mitwirken Großbritanniens an der Klage. Nach Auffassung Teherans befand sich kein offiziell gemeldeter britischer Staatsbürger an Bord von PS752. Die iranische Regierung verweist zudem weiterhin darauf, daß es sich um einen tragischen Unfall im Rahmen erhöhter militärischer Alarmbereitschaft gehandelt habe – ausgelöst durch Spannungen mit den Vereinigten Staaten.

Das Urteil der Öffentlichkeit und der Hinterbliebenen

Die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Angehörigen der Opfer, äußerten sich wiederholt kritisch zur iranischen Informationspolitik und dem Umgang mit der Aufarbeitung der Tragödie. Die Organisation „PS752Justice“, ein Zusammenschluß der Hinterbliebenen, veröffentlichte im März 2025 ein Statement, in dem sie die iranische Regierung scharf verurteilte. Man warf Teheran vor, sich durch „gezielte Propaganda“ der Verantwortung zu entziehen und internationale Ermittlungen zu behindern.

Im Jahr 2023 verurteilten iranische Gerichte zehn Angehörige der Streitkräfte zu unterschiedlich langen Haftstrafen. Der Hauptverantwortliche erhielt zehn Jahre Freiheitsentzug. Internationale Beobachter und die Klägerstaaten bewerteten die Urteile jedoch als unzureichend und bezeichneten das Verfahren als „Schauprozeß“, das der Schwere der Tat in keiner Weise gerecht werde.

Die juristische Auseinandersetzung geht weiter

Mit der Einreichung der Klage beim Internationalen Gerichtshof versucht der Iran nun, das Verfahren vor der ICAO zu blockieren. Die Klägerstaaten hingegen bleiben bei ihrer Position, daß sie im Rahmen des Völkerrechts gehandelt und alle erforderlichen Schritte eingehalten hätten. Die Entscheidung des IGH über die Zulässigkeit der Klage wird weitreichende Folgen für den Fortgang des Verfahrens haben – sowohl rechtlich als auch diplomatisch.

Rechtsexperten weisen darauf hin, daß die juristische Klärung mehrere Jahre in Anspruch nehmen könne. Unabhängig vom Ausgang steht der Iran international unter Druck, vollständige Transparenz herzustellen und seiner Verantwortung gerecht zu werden.

Politische Folgen nicht ausgeschlossen

Die Klage ist nicht nur ein juristischer Schritt, sondern auch Teil eines umfassenderen geopolitischen Konflikts zwischen dem Iran und westlichen Staaten. Das Verhalten Teherans in dieser Angelegenheit dürfte auch in Zukunft Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Luftfahrtabkommen und diplomatische Kooperationen haben.

Ob es gelingen wird, die Hinterbliebenen der Opfer zufriedenstellend zu entschädigen und die Verantwortung für den Vorfall umfassend aufzuklären, bleibt vorerst offen. Sicher ist: Der juristische Streit um Flug PS752 ist noch lange nicht beendet.

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