Immer mehr zivile Fluggesellschaften haben das Problem, dass die Versicherer ihrer Flugzeuge den Deckungsschutz für den Luftraum von Israel zurückziehen. Das liegt daran, dass oftmals in den Bedingungen festgehalten ist, dass Kriegsgebiete nicht angesteuert werden dürfen.
In jüngerer Vergangenheit ist dieses Phänomen bereits im Vorfeld des kriegerischen Überfalls Russlands auf die Ukraine aufgetreten. Zahlreiche Assekuranzen haben ihre Kunden darauf aufmerksam gemacht, dass wegen akuter Kriegsgefahr kein Versicherungsschutz im Luftraum der Ukraine gewährt werden kann. Dies führte dazu, dass die ukrainische Regierung Staatshaftungen angeboten hat, jedoch diese von nur wenigen Anbietern in Anspruch genommen wurden. Wenige Tage später wurde der Luftraum aufgrund von Kriegsausbruch geschlossen.
Dazu kommt, dass ähnlich wie im Feber 2022 nun auch bezüglich Israel einige Leasinggeber untersagen, dass ihr Fluggerät von/nach bzw. über Israel eingesetzt wird. Für die Airlines sind beide Umstände problematisch, da man ohne Versicherungsschutz nicht fliegen darf und eine Untersagung durch den Eigentümer des Fluggeräts selbigen Effekt hat.
Die Regierung Israels bringt für die in ihrem Land ansässigen Carrier ein Haftungsprogramm an den Start. Dieses soll den möglichen Wegfall von Versicherungsschutz seitens internationaler Assekuranzen ersetzen. Vereinfacht gesagt: Der Staat übernimmt das Risiko und muss dann im Falle von Unfällen haften. Derzeit ist vorgesehen, dass nur Airlines mit Sitz in Israel den „staatlichen Versicherungsschutz“ beantragen können.
Es gab bereits erste Rückführungsflüge, die mangels Versicherungsschutz abgesagt werden mussten. Beispielsweise musste Norwegian Air Shuttle einen Flug von Oslo nach Tel Aviv und zurück, den man im Auftrag der norwegischen Regierung hätte durchführen sollen, absagen. Dazu teilte das Unternehmen explizit mit: „Der Grund ist, dass die Versicherungsgesellschaft, mit der Norwegian und eine Reihe anderer Fluggesellschaften zusammenarbeiten, keine Flüge nach Tel Aviv mehr abdeckt“.
Damit ist man kein Einzelfall, jedoch der erste, bei dem zugegeben wurde, dass man mangels Versicherungsschutz, der im Luftraum von Israel gilt, nicht fliegen kann. Viele Linienflüge wurden nicht nur aufgrund akuter Sicherheitsbedenken der Managements eingestellt, sondern auch, weil Leasinggeber den Einflug untersagt haben und Assekuranzen aufgrund der Einstufung als Kriegsgebiet den Deckungsschutz zurückgezogen haben.
Da sich immer mehr Versicherer zu diesem Schritt entscheiden, werden es Tag für Tag weniger Fluggesellschaften, die noch nach Israel fliegen können. Daher ist es kein Zufall, dass immer mehr Staaten ihre Streitkräfte für Rückholerflüge vorhalten oder aber bereits zum Einsatz gebracht haben. Beispielsweise ist die niederländische Luftwaffe kurzfristig für KLM eingesprungen, denn der zivile Carrier sah sich außer Stande den Charterflug für die Regierung durchzuführen.
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