Seit Montag gilt innerhalb von Italien weitgehend die 2G-Regel. Das schließt auch den öffentlichen Nah- und Fernverkehr inklusive Flug- und Fährverbindungen ein. Diese dürfen nur noch von Geimpften und Genesenen genutzt werden.
In der Fliegerei gibt es aber eine Ausnahme, die kurz vor Inkrafttreten herausgehandelt wurde: Bewohner von Inseln und sonstiger abgelegener Regionen dürfen auch mit einem negativen Coronatest die Flug- und Schiffsverbindungen nutzen. Damit reagiert man auch auf den Umstand, dass gerade auf kleineren Inseln der Zugang zu Impfungen kompliziert ist und sich viele Residents auf dem Festland oder einer größeren Inseln impfen lassen müssen.
Für alle anderen, Urlauber und Geschäftsreisende eingeschlossen, gilt aber die 2G-Regel und zwar unabhängig davon, ob man mit dem Linienbus, Zug, der U-Bahn fährt oder einen Inlandsflug innerhalb Italiens antreten möchte. Die Fluggesellschaften wurden behördlich angewiesen spätestens vor dem Einsteigen die EU-Zertifikate oder sonstige zugelassene Nachweise über Impfung oder Genesung zu kontrollieren. Auch sind die Mindest- und Höchstfristen zu beachten.
Der 2G-Nachweis wird seit Montag auch für Restaurants, Schilifte, Hotels, Kongresszentren und vergleichbare Betriebe benötigt. Anerkannt werden sowohl in Italien ausgestellte EU-Zertifikate als auch jene der anderen EU-Länder sowie Drittstaaten, mit denen ein Abkommen besteht. Die Kontrollen sollen durch das Personal der jeweiligen Gesellschaft durchgeführt werden, wobei die Exekutive stichprobenartig die Einhaltung überwachen soll.