Italien: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt 780 Millionen Euro bei Airbnb

Foto: Pixabay.
Foto: Pixabay.

Italien: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt 780 Millionen Euro bei Airbnb

Foto: Pixabay.
Werbung

In Italien wurden Airbnb, einem Vermittler von Privatunterkünften, rund 780 Millionen Euro auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von Mailand beschlagnahmt. Dahinter steckt, dass so hohe Steuerrückstände eingetrieben werden sollen, denn die lokalen Behörden vertreten die Ansicht, dass der Vermittler diese zu bezahlen habe.

In vielen Ländern und Städten ist Airbnb, das bei Kunden und Vermietern durchaus beliebt ist, massiv umstritten. Einerseits regt sich Widerstand seitens Betreibern kommerzieller Unterkünfte wie Hotels und Pensionen, aber auch seitens der Städte selbst. Die Hintergründe sind vielfältig, jedoch dürften es einige massiv übertrieben haben. Vielerorts wurden eigens Wohnungen gekauft bzw. angemietet, um sie kurzzeitig über Airbnb an Touristen zu vermieten.

Für die Eigentümer liegt der Vorteil auf der Hand: Gegenüber einer regulären Monatsmiete lässt sich über die Vermittlung über Airbnb wesentlich mehr verdienen. Allerdings stehen diese Unterkünfte dann nicht auf dem regulären Wohnungsmarkt, der in einigen Städten durchaus prekär ist, zur Verfügung. Weiters werfen sowohl Politiker als auch die Lobby der Hoteliers vor, dass Steuern und Abgaben hinterzogen werden sowie sich die Privaten zahlreiche behördlichen Auflagen ersparen würden.

Viele Städte haben bereits die Vermietung über Airbnb und andere Portale massiv eingeschränkt und führen mitunter scharfe Kontrollen durch. Punktuell ist es auch schon zum kompletten Verbot der touristischen Privatvermietung ohne behördliche Genehmigung gekommen. In Italien liefert sich Airbnb seit vielen Jahren einen juristischen Streit, bei dem es primär darum geht wer Steuern und eventuelle Ortstaxen einzuheben und abzuführen hat.

Ein Gesetz aus dem Jahr 2017 sieht vor, dass genau das Airbnb machen muss. Dagegen leistet man vor Gericht erheblichen Widerstand. Laut Mitteilung des zuständigen Gerichts geht es um Umsätze in der Höhe von 3,8 Milliarden Euro, für die keine Steuern abgeführt wurden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mailand wurden nun 780 Millionen Euro beschlagnahmt.

Der Zeitpunkt der Anordnung ist nicht reinzufällig, denn am 24. Oktober 2023 hat der Europäische Gerichtshof die Rechtsansicht der italienischen Gerichte bestätigt. Demnach ist Airbnb verpflichtet Informationen über die Vermieter an das Finanzamt weiterzuleiten. Weiters haftet der Vermittler für die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern. Dem sei man aber weiterhin nicht nachgekommen, so dass die Staatsanwaltschaft nun die Sicherstellung der genannten Summe angeordnet hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

René Steuer ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf Tourismus und Regionalluftfahrt spezialisiert. Zuvor war er unter anderem für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

René Steuer ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf Tourismus und Regionalluftfahrt spezialisiert. Zuvor war er unter anderem für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung