Die italienische Kartellbehörde AGCM hat die irische Fluggesellschaft Ryanair zu einer Geldstrafe von 1,34 Millionen Euro verurteilt. Grund für das Bußgeld sei die Verweigerung der vollständigen Herausgabe interner Dokumente im Rahmen eines laufenden Verfahrens.
Das Verfahren der AGCM betrifft den langjährigen Rechtsstreit zwischen Ryanair und Online-Reisebüros. Die Behörde hatte Unterlagen zur Geschäftsplanung der Jahre 2021 bis 2023 angefordert. Die unvollständige Offenlegung wurde von der AGCM als Verstoß gegen die kartellrechtliche Aufklärungspflicht gewertet.
Ryanair hat die Entscheidung in einer Stellungnahme kritisiert und die Geldstrafe als einen PR-Versuch der Behörde bezeichnet, um deren angeblich ineffizienten Besuch in den Büros zu kaschieren. Ein Sprecher des Unternehmens bestätigte, daß man gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen werde.
Der Konflikt zwischen Fluggesellschaften und Online-Reisebüros beschäftigt die Branche seit Jahren, da Fluggesellschaften direkte Buchungen bevorzugen, um Provisionszahlungen zu vermeiden. Ryanair hat die Geldbuße binnen 30 Tagen zu begleichen, kann aber innerhalb von sechs Monaten Widerspruch bei einem Verwaltungsgericht einlegen.