Wintersportler, die in Italien ihren Urlaub verbringen wollen, müssen nun einiges beachten. Zur Nutzung offizieller Schigebiete muss man eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten, abdeckt haben.
Das italienische Parlament hat bereits im Vorjahr umfassende Änderungen im Bereich des Wintersports beschlossen. Nun ist in Kraft getreten, dass Personen unter 18 Jahren beim Schifahren, Snowboarden, Rodeln und vergleichbaren Aktivitäten verpflichtend einen Helm tragen müssen.
Weiters müssen alle Personen in offiziellen Schigebieten eine gültige Haftpflichtversicherung haben. Diese muss Schäden gegenüber Dritten abdecken. In erster Linie geht es darum, dass im Falle von Unfällen – beispielsweise Kollisionen mit anderen Sportlern – etwaige Behandlungskosten und Schadenersatzansprüche gedeckt sind.
Im Normalfall ist eine solche Absicherung in Haushalts- und Privathaftpflichtversicherungen bereits enthalten. Häufig sind ein Reiserversicherungen auch Auslands-Privathaftpflichtversicherungen enthalten. Es gibt jedoch Assekuranzen, die die Deckung von Schäden, die aus dem Wintersport resultieren, explizit ausschließen. Daher sollte vor dem Italien-Schiurlaub die Polizze geprüft werden und bei Bedarf auch die Versicherungsgesellschaft kontaktiert werden. Weiters empfiehlt es sich zumindest eine Kopie der Polizze auf die Reise mitzunehmen, da dies im Schadenfall die Bearbeitung vereinfachen kann. In Italien werden Unfälle, die sich auf Schipisten ereignen, im Regelfall durch die Carabinieri bearbeitet.
Seit Montag gilt in italienischen Schigebieten sowie gastronomischen Betrieben die 2G-Regel. Die Nachweise, vorzugsweise im EU-Format, sind griffbereit zu halten und auf Verlangen des Personals oder der Carabinieri vorzuweisen. Anerkannt werden nebst italienischen Dokumenten selbstverständlich auch EU-Zertifikate, die vom Heimatland ausgestellt wurden. Wichtig: Die 2G-Regel gilt neuerdings auch für Hotels und sämtliche öffentliche Verkehrsmittel inklusive Inlandsflüge.