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Italienische Justiz kippt Verbot von Remote-Check-ins für Ferienwohnungen

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Ein von der italienischen Regierung erlassenes Verbot von sogenannten Remote-Check-ins für Kurzzeitvermietungen ist von Richtern aufgehoben worden. Die Regierung hatte im vergangenen Jahr im Rahmen ihrer Bemühungen um mehr Kontrolle bei der Vermietung von Ferienunterkünften Schlüsselkästen mit Zahlencode verboten, da diese es Touristen ermöglichen, ohne direkten Kontakt zum Vermieter in die Unterkunft zu gelangen. Das italienische Innenministerium sah darin ein Sicherheitsrisiko.

Nachdem das Verbot in Kraft getreten war, hatten Städte wie Florenz und Rom verstärkt auf die Entfernung dieser Schlüsselkästen hingewirkt. Nun erklärte das Verwaltungsgericht der Region Latium, in der auch die Hauptstadt Rom liegt, die entsprechende Richtlinie für nichtig. Marco Celani, der Vorsitzende des Verbandes der Kurzzeitvermieter (AIGAB), begrüßte das Gerichtsurteil und kündigte Gespräche mit der Regierung an, um die vollständige Anerkennung von Technologien für Remote-Check-ins zu erreichen.

Ein Sprecher des Innenministeriums teilte mit, daß man zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten werde, bevor über eine mögliche Berufung vor einem höheren Verwaltungsgericht entschieden werde. Die Schlüsselkästen sind in den Zentren vieler italienischer Kunststädte wie Venedig, Florenz, Rom und Neapel zu einem sichtbaren Zeichen des Booms von Kurzzeitvermietungen geworden. Gleichzeitig haben sich verschiedene Initiativen gebildet, die deren Entfernung oder ein Verbot fordern.

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