Die Preisgestaltung im europäischen Billigflugsegment steht erneut im Fokus der europäischen Aufsichtsbehörden. Die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato hat ein formelles Ermittlungsverfahren gegen das spanische Luftfahrtunternehmen Volotea eingeleitet.
Anlass der Untersuchung ist eine umstrittene Preispolitik, die unter der Bezeichnung Fair Travel Promise vermarktet wird und Passagiere nachträglich mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Kunden der Fluggesellschaft werden demnach Tage nach dem eigentlichen Ticketkauf und bis kurz vor dem geplanten Abflug dazu aufgefordert, einen zusätzlichen Treibstoffzuschlag zu entrichten, der sich am aktuellen Marktpreis für Rohöl orientiert. Verbraucherschützer und Behörden sehen in diesem Vorgehen einen potenziellen Verstoß gegen das geltende Verbraucherschutzrecht sowie eine Täuschung über den tatsächlichen Endpreis einer Flugbuchung. Dem Unternehmen drohen bei einer Feststellung von Marktvergehen empfindliche Bußgelder sowie die Verpflichtung zur vollständigen Rückabwicklung der erhobenen Gebühren.
Der Mechanismus der nachträglichen Zahlungsaufforderung
Das von Volotea implementierte System greift tief in die gewohnte Buchungspraxis von Flugreisenden ein. Verbraucher, die über die digitalen Kanäle der Fluggesellschaft eine Flugverbindung buchen, erhalten zunächst eine reguläre Buchungsbestätigung zum vereinbarten Tarif. Erst im Zeitraum von bis zu sieben Tagen vor dem tatsächlichen Abflugdatum versendet die Fluggesellschaft Benachrichtigungen an die Passagiere, in denen eine Nachzahlung eingefordert wird. Dieser nachträgliche Aufpreis bewegt sich in einer Spanne zwischen sechs und vierzehn Euro pro Person und zurückgelegter Flugstrecke.
Die Berechnung dieses Zuschlags basiert laut Unternehmensangaben auf den tagesaktuellen Notierungen der Rohölsorte Brent am internationalen Energiemarkt. Sollte der Ölpreis im Zeitraum zwischen der Ticketbuchung und dem Abflugtermin über einen definierten Schwellenwert steigen, gibt die Fluggesellschaft die gestiegenen Produktionskosten unmittelbar an die Endkunden weiter. Für die betroffenen Verbraucher stellt diese Praxis eine erhebliche finanzielle Unsicherheit dar, da der endgültige Preis ihrer Reise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht verbindlich feststeht, sondern von spekulativen Entwicklungen an den Rohstoffbörsen abhängt.
Konsequenzen bei Zahlungsverweigerung und juristische Bedenken
Die Tragweite der Tarifpolitik wird durch die restriktiven Bedingungen verdeutlicht, die an das Ausbleiben der Nachzahlung geknüpft sind. Verweigert ein Passagier die Entrichtung des geforderten Treibstoffzuschlags innerhalb einer gesetzten Frist, verliert das bereits ausgestellte Ticket seine Gültigkeit. Die Fluggesellschaft behält sich in diesen Fällen das Recht vor, den Beförderungsvertrag einseitig aufzukündigen und den Passagier von der Beförderung auszuschließen.
Als Zugeständnis bietet Volotea den Kunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei Alternativen an: Die Betroffenen können entweder auf einen anderen Flug umbuchen, wobei für die Umbuchung selbst keine Bearbeitungsgebühr erhoben wird, oder sie können den Flug stornieren. Bei einer Stornierung erhalten die Kunden jedoch keine Barauszahlung des bereits gezahlten Reisepreises, sondern einen Wertgutschein für künftige Flüge mit der Fluggesellschaft. Die italienische Wettbewerbsbehörde kritisiert diesen Prozess scharf. Sie bemängelt, dass Passagiere kurz vor Reiseantritt unter Druck gesetzt werden, da eine Umbuchung oder Stornierung zu diesem späten Zeitpunkt die gesamten Reisepläne, einschließlich gebuchter Hotels oder Mietwagen am Zielort, gefährdet. Viele Kunden fügen sich daher den Forderungen und zahlen den Aufpreis, um ihre Reise nicht zu gefährden.
Der Vorwurf der unvollständigen Preisinformation und Verbrauchertäuschung
Die rechtliche Prüfung durch die Wettbewerbshüter konzentriert sich im Wesentlichen auf die europäischen Transparenzvorschriften für den Luftverkehr. Nach geltendem EU-Recht müssen Fluggesellschaften bei Angeboten im Internet von Beginn an den endgültigen Flugpreis ausweisen, der alle unvermeidbaren Steuern, Gebühren und Zuschläge enthält. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher verschiedene Angebote objektiv miteinander vergleichen können.
Die Praxis von Volotea untergräbt nach Ansicht der Ermittler diesen Grundsatz des fairen Wettbewerbs. Indem die Fluggesellschaft Tarife inseriert, die potenziell unter den tatsächlichen Gestehungskosten liegen, verschafft sie sich in den Online-Suchmaschinen und Vergleichsportalen einen unzulässigen Vorteil gegenüber Mitbewerbern, die ihre Treibstoffkosten von vornherein einkalkulieren. Die Kunden werden somit auf Basis unvollständiger Preisinformationen zu einer Buchung verleitet. Dass der Hinweis auf den möglichen Aufpreis im Kleingedruckten der Geschäftsbedingungen verankert ist, entlastet das Unternehmen nach vorläufiger Einschätzung der Juristen nicht, da solche Klauseln überraschenden Charakter besitzen und den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Internationaler Druck und Reaktionen aus der Luftfahrtbranche
Die Einleitung des Verfahrens in Italien ist nicht der erste rechtliche Widerstand, mit dem sich die spanische Fluggesellschaft konfrontiert sieht. Bereits im April hatte die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua eine offizielle Untersuchung derselben Preispolitik bei den nationalen Behörden in Madrid beantragt. Die Verbraucherschützer warfen dem Unternehmen vor, ein illegitimes Geschäftsmodell auf dem Rücken der Reisenden zu etablieren, um die eigenen Margen im hart umkämpften europäischen Regionalflugverkehr künstlich zu stabilisieren.
Die internationale Nachrichtenagentur Reuters bemühte sich im Vorfeld der behördlichen Veröffentlichungen um eine offizielle Stellungnahme von Volotea, die Konzernleitung in Barcelona reagierte jedoch zunächst nicht auf die schriftlichen und telefonischen Anfragen zu den Vorwürfen. Innerhalb der Luftfahrtbranche wird das Verfahren mit großem Interesse verfolgt. Sollte die italienische Behörde die Praxis der nachträglichen Kerosinzuschläge für unzulässig erklären, hätte dies Signalwirkung für den gesamten europäischen Luftraum. Andere Billigfluggesellschaften, die angesichts volatiler Treibstoffpreise ebenfalls nach Wegen suchen, finanzielle Risiken auf den Endverbraucher abzuwälzen, müssten von ähnlichen Modellen Abstand nehmen. Die Entscheidung der Behörde wird nach Abschluss der Anhörungsphase im Laufe des Jahres erwartet.