Jetzt erst recht: “Kleingedrucktes” von Reiseversicherungen genau prüfen!

Vergleichen und prüfen spart Ärger und Geld (Foto: Unsplash/Scott Graham).
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Jetzt erst recht: “Kleingedrucktes” von Reiseversicherungen genau prüfen!

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Reiseversicherungen werden in der diesjährigen Urlaubssaison möglicherweise eine wesentlich größere Rolle spielen ans bisher. Immerhin wollen sich viele Passagiere auch für den Fall einer Corona-Erkrankung im Ausland absichern, denn außerhalb der Europäischen Union wird in vielen Staaten die E-Card (Krankenversicherungskarte) nicht für die Direktverrechnung anerkannt.

Der Umstand, dass die EU-Mitgliedsländer derzeit die Reiseregeln umkrempeln und sich nahezu täglich der Informationsstand ändert, bereitet auch den Assekuranzen gewisse Probleme. Die Produkte müssen auf die neuen Umstände angepasst werden. Die Fachabteilungen der größten österreichischen Reiseversicherer befassen sich derzeit mit der Frage nach dem „wie“.

Branche bereitet neue Produkte vor

Eine Sprecherin der Uniqa-Versicherung erklärte im Gespräch mit Aviation Direct, dass voraussichtlich ab Ende Mai 2021 neue Produkte, die auf die neuen Reiseregeln angepasst sind, erhältlich sein werden. Der Konzern wartet momentan die genaue Ausgestaltung der Reiseregeln ab. Die Uniqa-Kommunikationsmitarbeiterin wies auch darauf hin, dass eine Reisekrankenversicherung für den Urlaub auch unmittelbar vor der Abreise, zur Not am Gate über das Smartphone, abgeschlossen werden kann. Maßgeblich ist, dass der Kauf der Polizze noch von Österreich aus erfolgt, so die Assekuranz.

Ebenfalls von Bedeutung sind Reise-Stornoversicherungen. Genau dieser Punkt könnte für Urlauber durchaus problematisch werden, denn ältere Jahresreiseversicherungen kennen natürlich noch keine Corona-Pandemie. Wohl aber die Reisewarnungen der Stufen 5 und 6. Die meisten Storno-Polizzen können angewandt werden, wenn das Außenministerium ein Gebiet mit dieser Stufe belegt. Doch Vorsicht: Vor dem Abschluss unbedingt das Kleingedruckte lesen, denn manche Assekuranzen schließen die Deckung aus, wenn bereits zum Zeitpunkt der Buchung eine Reisewarnung bestanden hat.

Inwiefern sich die ECDC-Karte auf die künftigen Reisewarnungen des Außenministeriums auswirken wird, ist ebenfalls noch unklar. Genau dieser Punkt ist aber für die Versicherungen von besonderer Bedeutung, weshalb die meisten österreichischen Anbieter noch abwartend sind. Die VAV hat beispielsweise den Verkauf von Reiseversicherungen gänzlich ausgesetzt und wartet die weitere Entwicklung ab. Diese Assekuranz könnte ebenfalls kurzfristig neue Produkte auf den Markt bringen.

Bei Unklarheiten Beratung einholen und Absprachen schriftlich geben lassen

Unabhängig davon für welches Versicherungsprodukt man sich entscheidet, sollte man vor dem Kauf die Deckungen und Preise vergleichen. Storno-Versicherungen müssen im Zuge oder unmittelbar nach der Buchung abgeschlossen werden. Hierbei ist vor dem Kauf genau darauf zu achten welche Gründe versichert sind, denn diese weichen von Gesellschaft zu Gesellschaft stark ab. Bei Auslands-Reisekrankenversicherungen sollte man auch prüfen welche Leistungen enthalten sind und ob eine Direktverrechnung erfolgt oder aber ob der Reisende vor Ort erstmal in Vorleistung gehen muss. Besonders die Ausschlussgründe (Stichwort: Reisewarnung, die schon zum Zeitpunkt des Antritts der Reise besteht) sollten genau geprüft werden.

Im Zweifel ist es ratsam sich wahlweise von einem Fachmann für Reiseversicherungen, einem Makler oder von der Versicherungsgesellschaft selbst beraten zu lassen. Etwaige mündliche Zusagen, die sich nicht aus den Vertragsdokumenten ergeben, sollte man sich für den Fall des Falles schriftlich geben lassen, um einen Nachweis zu haben.

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