Im Juli 2023 ist an Bord eines Lufthansa-Fluges von Frankfurt am Main nach Budapest ein Missgeschick passiert: Ein 19-Jähriger bestellte sich einen Kaffee, der beim Servieren von der Flugbegleiterin unabsichtlich auf die rechte Seite seines Unterkörpers verschüttet wurde. Nun bietet der Carrier dem jungen Kanadier eine Entschädigung in der Höhe von 500 U.S.-Dollar an. Das ist ihm aber nicht genug.
Der Betroffene erhebt in kanadischen Medien schwere Vorwürfe gegen das Kabinenpersonal der Lufthansa. Die Flugbegleiterin habe sich lediglich kurz entschuldigt, jedoch dann den Bordverkauf ohne weitere Handlung fortgesetzt. Dadurch wäre es dem jungen Mann nicht möglich gewesen sofort den Waschraum aufzusuchen, da der Gang durch den Trolley blockiert war.
Eigenen Angaben nach habe der Passagier durch das Missgeschick Verbrennungen zweiten Grades, die in einem ungarischen Krankenhaus behandelt wurden, erlitten. Während seinem Aufenthalt in Budapest wären die Verletzungen weitgehend verheilt, so dass er die Rückreise dann antreten konnte.
CTV News berichtet, dass er gemeinsam mit seiner Mutter einen umfangreichen Schriftverkehr mit Lufthansa geführt habe. Noch am 15. September 2023 bestritt der Kundenservice der Lufthansa, dass es diesen Vorfall gegeben habe, denn man habe keine entsprechende Meldung von der Crew erhalten. Auch würde die Antwort auf eine Rückfrage, ob sich noch jemand daran erinnern könne, ausstehen.
Der Betroffene legte anschließend abermals die medizinischen Unterlagen und Rechnungen, die er in Ungarn erhalten hat, vor. Nun bot Lufthansa eine Entschädigung in der Höhe von 500 Euro an und betonte, dass dies die Höchstsumme wäre, die man ohne Vorlage von Attesten und Rechnungen anbieten könne. Auf den Umstand, dass die Dokumente ohnehin mehrfach vorgelegt wurden, ging man laut dem Passagier nicht ein. Er will jedenfalls dran bleiben und die Übernahme der Behandlungskosten zuzüglich einer Entschädigung nötigenfalls gerichtlich einfordern. Seiner Meinung nach würde der Kundenservice möglicherweise auf Zeit spielen.