Nach fast fünf Jahren des juristischen Tauziehens hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem brisanten Kartellrechtsstreit zwischen der Lufthansa Group und dem Ferienflieger Condor ein entscheidendes Urteil gefällt.
Das Gericht hat eine Anordnung des Bundeskartellamts aufgehoben, die Lufthansa dazu verpflichtete, Condor weiterhin Zubringerflüge zu Vorzugskonditionen anzubieten. Während die Lufthansa den Richterspruch als endgültige Bestätigung ihrer rechtmäßigen Kündigung der Zusammenarbeit feiert, sieht Condor die Entscheidung lediglich als eine formelle. Das Urteil, das sich auf Verfahrensfehler der Kartellbehörde stützt, läßt die inhaltliche Frage nach einer möglichen Marktbeherrschung und einem Mißbrauch unbeantwortet und läßt die tiefe Spaltung in der deutschen Luftfahrtlandschaft deutlich werden. Die juristische Auseinandersetzung ist zwar vorerst beigelegt, doch die operativen Folgen für beide Konzerne bleiben bestehen.
Fünf Jahre Rechtsstreit: Die Chronologie des Konflikts um die Zubringerflüge
Der Ursprung des Konflikts reicht bis ins Jahr 2020 zurück. Damals kündigte die Lufthansa Group das sogenannte Special Pro-Rate Agreement (SPA) mit Condor. Dieses Abkommen, das in der Branche verbreitet ist, ermöglichte es Passagieren von Condor, Zubringerflüge mit der Lufthansa zu buchen, um von regionalen Flughäfen zu den großen Drehkreuzen wie Frankfurt zu gelangen und dort auf ihre Langstreckenflüge umzusteigen. Für Condor, die selbst über kein vergleichbar breites Zubringernetz verfügt, war das Abkommen von entscheidender strategischer Bedeutung. Ohne die Zubringerflüge verlor der Ferienflieger den direkten Zugang zu einem großen Teil seiner potentiellen Kundschaft aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus.
Als Reaktion auf die Kündigung rief Condor das Bundeskartellamt an. Im August 2022 erließ die Behörde eine Anordnung gegen Lufthansa. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sah die Marktstellung der Lufthansa Group an den Drehkreuzen als so dominant an, daß die Beendigung der Kooperation einen Mißbrauch der Marktmacht darstelle. Das Bundeskartellamt verpflichtete die Lufthansa dazu, die Zubringerdienste fortzuführen. Die Fluggesellschaft klagte jedoch gegen diese Anordnung. In der Folge gab es mehrere juristische Runden, darunter ein Eilverfahren im Mai 2024 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und die Abweisung einer Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof im Dezember 2024. Beide Gerichte äußerten bereits zuvor erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung des Kartellamts.
Kampf um Marktbeherrschung: Die unterschiedlichen Sichtweisen der Kontrahenten
Der Streit ist ein Paradebeispiel für die grundlegende Spannung zwischen Wettbewerb und Kooperation im Luftverkehr. Aus Sicht der Lufthansa Group war die Kündigung des SPA eine notwendige und legitime geschäftliche Entscheidung. Die Airline argumentierte, daß die Zusammenarbeit mit einem direkten Konkurrenten wie Condor ihrer eigenen Netzwerkstrategie zuwiderlaufe. Die Lufthansa strebt danach, ihre eigenen Drehkreuze und ihr globales Streckennetz zu stärken, um Passagiere auf eigene Flüge oder die Flüge von Partnern innerhalb der Star Alliance zu leiten. Die Vorzugskonditionen für Condor seien nicht mehr zeitgemäß und beeinträchtigten die eigene Rentabilität.
Condor hingegen führte ins Feld, daß die Lufthansa ihre marktmächtige Position am Drehkreuz Frankfurt mißbrauche. Ohne die Zubringerflüge sei der Zugang zu einem Großteil der Kunden, die eine Flugreise aus verschiedenen Regionen planen, versperrt. Dies sei eine unlautere Einschränkung des Wettbewerbs, die letztlich zu Lasten der Verbraucher ginge, da diese weniger Auswahlmöglichkeiten und möglicherweise höhere Preise hätten. Die zentrale Frage lautete: Ist die Lufthansa Group so dominant, daß sie die Infrastruktur ihrer Drehkreuze mit Wettbewerbern teilen muß, selbst wenn dies aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht ideal ist?
Das überraschende Urteil: Verfahrensfehler und die Rolle des Bundeskartellamts
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. August 2025 fällte jedoch keine Entscheidung über die inhaltliche Frage der Marktbeherrschung, sondern stützte sich auf einen „formellen Rechtsfehler“ der Behörde. Das Gericht stellte fest, daß der Beschluß des Bundeskartellamts wegen „Besorgnis der Befangenheit“ aufgehoben werden mußte. Auslöser hierfür war die Enthüllung, daß während des Verfahrens zwei unterschiedliche Versionen eines Aktenvermerks des Kartellamts an die Prozeßbeteiligten versendet worden waren.
Die Lufthansa hatte dies bemerkt und einen entsprechenden Einwand erhoben. Obwohl das Bundeskartellamt die Vorwürfe des politischen Einflusses und der Befangenheit entschieden zurückwies, reichte der Eindruck des Gerichts aus, die gesamte Verfügung aufzuheben. Für Condor ist dies ein herber Rückschlag, da ihre eigentliche Klage nicht verhandelt wurde. Die Fluggesellschaft erklärte, man prüfe die Entscheidung und wolle weiterhin mit Lufthansa über eine mögliche Zusammenarbeit verhandeln.
Die operativen Folgen: Condors strategische Neuausrichtung und die Zukunft des Flugbetriebs
Die juristische Auseinandersetzung hatte weitreichende operative Konsequenzen. In Erwartung eines negativen Urteils und angesichts des bereits eingetretenen Endes der Zusammenarbeit mit Lufthansa hat Condor bereits begonnen, ein eigenes Zubringernetz in Deutschland und Europa aufzubauen. Die Fluggesellschaft hat hierfür Kooperationen mit anderen Airlines geschlossen, um ihren Passagieren Zubringerflüge zu den Condor-Drehkreuzen Frankfurt und Düsseldorf anbieten zu können.
Dieses neue Netzwerk ist jedoch, wie Condor stets betont, nur ein Bruchteil so groß wie das einst genutzte Angebot der Lufthansa Group. Der Aufbau eines eigenen Zubringernetzes ist nicht nur finanziell aufwendig, sondern auch logistisch anspruchsvoll. Die Zukunft des Langstreckengeschäfts von Condor hängt nun gewiß davon ab, wie erfolgreich die Fluggesellschaft ihren eigenen, unabhängigen Zugang zu den Reisenden in Europa gestalten kann.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf markiert gewiß einen bedeutenden Sieg für die Lufthansa Group, doch es löst nicht alle grundlegenden Fragen. Der Rechtsstreit hat die tiefe Spaltung in der deutschen Luftfahrtlandschaft offengelegt und Condor dazu gezwungen, eine eigene, wenn auch kleinere, Netzwerkstrategie zu entwickeln.
Es wird sich zeigen, ob Condor in der Lage ist, sich ohne die Unterstützung der Lufthansa langfristig am Markt zu behaupten und die operativen Herausforderungen zu meistern. Der Fall wird als ein Lehrstück für die Komplexität des Kartellrechts im globalen Luftverkehr in die Geschichte eingehen, und er zeigt, daß nicht immer die inhaltlichen Argumente, sondern manchmal auch formelle Fehler über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden.