Ab 15. Dezember 2021 soll nach über 20 Monaten Restriktionen der internationale Flugverkehr von/nach Indien wieder hochgefahren werden. Allerdings ist “freies Fliegen” auch weiterhin nicht möglich, denn die Regierung beschränkt weiterhin die Kapazität.
Das neue System nimmt die vor der Corona-Pandemie angebotene Leistung als Grundlage und berücksichtigt auch die aktuelle Situation im Startland des Flugzeugs. Daher ist damit zu rechnen, dass es regelmäßig zu Umstufungen kommen wird und die Airlines ihre Flugpläne häufig überarbeiten werden müssen.
Vorgesehen sind insgesamt drei Einstufungen, die nachstehend näher erklärt werden:
- Kategorie A – Es handelt sich um jene Staaten, in denen die aktuelle Lage aus Sicht der indischen Regierung ungünstig ist, jedoch Safe-Travel-Abkommen abgeschlossen wurden. Die Fluggesellschaften dürfen 75 Prozent der Kapazität, die es “vor Corona” gab, durchführen.
- Kategorie B – Diese Einstufung ist für Airlines besonders ungünstig, denn es handelt sich um sogenannte Hochrisikogebiete, mit denen es keine Safe-Travel-Verträge gibt. Die Folge daraus ist, dass maximal die Hälfte der Vorkrisen-Flugleistung erbracht werden darf. Sollte es auf der betroffenen Route bilaterale Abkommen geben, so dürfen maximal 50 Prozent der Vereinbarten Rotationen durchgeführt werden.
- Kategorie C – Der Flugverkehr von Staaten, die so kategorisiert sind, unterliegt keinen Beschränkungen. Es darf die volle Kapazität durchgeführt werden. Davon profitieren in erster Linie die Vereinigten Arabischen Emirate.
Derzeit stuft Indien sämtliche europäischen Staaten in den Kategorien A und B ein. Weiters betrachtet man Südafrika, Brasilien, Bangladesch, Botswana, China, Mauritius, Neuseeland, Simbabwe, Singapur, Hong Kong und Israel als Hochrisikogebiete. Je nach Abkommen sind diese in A oder B kategorisiert. Für Europäer halten sich damit die Auswirkungen der Lockerungen in der Luftfahrt in sehr eng gesteckten Grenzen zumal manche EU-Staaten Indien weiterhin mit Quarantäne belegen.