Der seit Monaten andauernde Rechtsstreit zwischen Mandanten des Wiesbadener Anwalts Holger Hopperdietzel und dem Vergleichsportal Check 24 im Zusammenhang mit der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI Group ist außergerichtlich beigelegt worden.
Kurz vor einer möglichen Gerichtsverhandlung haben sich die Parteien geeinigt, wodurch ein Präzedenzurteil in der heiklen Frage der Informationspflicht von Reisevermittlern ausbleibt. Über die genauen Details der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart. Die außergerichtliche Lösung des Falles, in dem eine Familie 7.725 Euro für Einzelleistungen bei FTI verloren hatte, stellt einen Dämpfer für die juristische Klärung der Haftung von Vermittlern dar. Obwohl die Einigung für die betroffene Familie eine finanzielle Kompensation bedeuten dürfte, bleibt die Branche mit der ungelösten Frage zurück, inwieweit Vermittler künftig über die finanzielle Situation von Reiseanbietern informieren müssen.
Die Kernthemen des Rechtsstreits
Der nun beigelegte Fall drehte sich um eine Familie aus dem Rhein-Main-Gebiet, die kurz vor der Insolvenz von FTI im Juni 2024 Hotelübernachtungen in Spanien als Einzelleistung über das Portal Check 24 gebucht hatte. Da es sich nicht um eine Pauschalreise handelte, trat die Absicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds nicht in Kraft. Die Familie verlor dadurch den vollen Betrag von 7.725 Euro. Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel reichte eine Klage auf Schadensersatz gegen Check 24 ein, die sich auf den Paragraphen 280 des Bürgerlichen Gesetzbuches stützte.
Die zentrale Argumentation von Hopperdietzel war, daß Check 24 eine Informationspflicht gegenüber den Kunden verletzt habe. Seiner Auffassung nach waren die finanziellen Schwierigkeiten der FTI Group bereits lange vor der Pleite bekannt. Ein seriöser Vermittler, so die These, hätte seine Kunden auf die bestehenden Risiken hinweisen müssen. Die rechtliche Auseinandersetzung sollte klären, ob Vermittler wie Check 24, die lediglich eine Plattform zur Buchung zur Verfügung stellen, für die finanzielle Stabilität der vermittelten Anbieter haften müssen. Da der Fall nun außergerichtlich gelöst wurde, entfällt ein richtungsweisendes Urteil. Es ist anzunehmen, daß Check 24 eine Zahlung angeboten hat, um das Risiko eines negativen Urteils und die damit verbundene Präzedenzwirkung zu vermeiden.
Parallel laufende Verfahren und ihre Bedeutung für die Branche
Obwohl der Fall gegen Check 24 nun beendet ist, sind weitere ähnliche Verfahren anhängig. Parallel läuft ein Verfahren am Amtsgericht Bad Homburg. Dort vertritt Anwalt Hopperdietzel ein Ehepaar, das im April 2024 eine FTI-Hotelbuchung in einem Reisebüro vorgenommen hat. Die Klage stützt sich auf das Argument, daß die Mitarbeiter des Reisebüros das Ehepaar nicht darauf hingewiesen hätten, daß der Reisesicherungsfonds in diesem Fall nicht greife. Hopperdietzel äußerte sich optimistisch über die Erfolgsaussichten und kündigte an, im Falle einer Niederlage in Berufung zu gehen.
Ein weiteres Verfahren ist am Amtsgericht Nordhorn anhängig, bei dem ebenfalls eine FTI-Buchung über ein Reisebüro im Mittelpunkt steht. Für den 27. Oktober 2025 ist hier eine mündliche Verhandlung angesetzt. Diese beiden Fälle zeigen, daß die Thematik der Informations- und Hinweispflicht für die gesamte Reisevermittlerbranche von immenser Bedeutung ist – unabhängig davon, ob es sich um ein Online-Portal oder ein stationäres Reisebüro handelt.
Die Rechtslage ist komplex und eine juristische Entscheidung würde weitreichende Konsequenzen haben. Würde ein Gericht eine Hinweispflicht anerkennen, könnte dies eine Welle von Klagen auslösen. Gleichzeitig steht die Branche vor einer schwierigen Abwägung: Wann genau ist eine „drohende Insolvenz“ für einen Vermittler erkennbar? Ab welchem Punkt ist er verpflichtet, seine Kunden zu warnen? Eine vorschnelle Warnung könnte wiederum rechtliche Konsequenzen haben, falls der betroffene Reiseanbieter davon erfährt und seine geschäftliche Schädigung geltend macht.
Eine Branche im Ungewissen
Die außergerichtliche Einigung im Fall Check 24 ist für die Reisebranche insofern unbefriedigend, als sie keine rechtliche Klarheit schafft. Ein Richterspruch hätte die Rechtslage für alle Beteiligten präzisiert. Es ist zu vermuten, daß Check 24 diese Einigung gewählt hat, um eine mögliche Negativentscheidung und die damit verbundenen juristischen und Imageschäden zu verhindern. Die Verhandlung am Amtsgericht Bad Homburg könnte nun die Gelegenheit bieten, die grundlegenden Fragen zu klären.
Die FTI-Insolvenz war eine der größten in der jüngeren Geschichte der europäischen Reisebranche und hat Zehntausende von Reisenden betroffen. Die meisten davon waren durch Pauschalreisen über den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Der Fall der Einzelleistungsbuchungen, die nicht unter den Schutz fallen, wirft ein Schlaglicht auf die Lücken im bestehenden System. Die juristische Auseinandersetzung zeigt, daß die Kunden zunehmend versuchen, ihre Verluste über den Rechtsweg zurückzuholen und dabei die Vermittler in die Pflicht nehmen. Die weitere Entwicklung in den noch anhängigen Verfahren wird zeigen, ob sich die rechtliche Situation für Reisemittler künftig ändert und welche neuen Pflichten auf sie zukommen könnten.