Die österreichischen Regionalflughäfen wollen eine Klage gegen die Republik Österreich einbringen. Es geht um die Auszahlung von Covid-19-Förderungen, bei denen man sich gegenüber dem Flughafen Wien-Schwechat benachteiligt sieht.
Es geht um eine beachtlich hohe Summe, denn allein der Flughafen Graz klagt 5,6 Millionen Euro ein, berichtet die „Kleine Zeitung“. Hintergrund ist, dass die Bundesländerflughäfen – im Gegensatz zum Wiener Airport – keinen Zugang zu diversen Fördermöglichkeiten des Bundes hatten. Begründet wurde das unter anderem damit, dass sich – mit Ausnahme von Klagenfurt – die Regionalflughäfen im Eigentum der öffentlichen Hand, also Länder und Städte, stehen würden.
Nach Ansicht der Regierung sollen die jeweiligen Gesellschafter, die der öffentlichen Hand angehören, selbst für die finanziellen Schäden, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, aufkommen. Lediglich der Zugang zur Kurzarbeit wurde den Bundesländer-Airports gewährt. Anders die Situation am Flughafen Wien: Die Bundesländer-Airports stellen es so dar, dass der größte Flughafen des Landes zu so ziemlich allen Coronahilfen Zugang gehabt hätte. Daraus leitet man eine Benachteiligung ab und klagt nun die Republik. Allein der Flughafen Graz macht 5,6 Millionen Euro geltend.
Seitens der Finanzprokuratur gibt es keine Stellungnahme zum gerichtlichen Vorgehen der Bundesländer. Auch ist noch nicht absehbar wann die einzelnen Klagen verhandelt werden, denn aus rechtlichen Gründen muss jeder Airport für sich selbst vor Gericht ziehen. Eine Zusammenlegung in ein Verfahren ist nicht möglich.