Der Start der Starlink Group 4-27 am 19. August 2022 hat ein finanzielles Nachspiel für die Space Exploration Technologies Corp (SpaceX), denn nach Ansicht der FAA hat man es verabsäumt zuvor der Behörde entsprechende Daten zur Analyse der Flugbahn bereitzustellen.
Diese wären eigentlich notwendig gewesen, um eine mögliche Beeinträchtigung des zivilen Flugverkehrs sicherstellen zu können. SpaceX soll die Vorgabe der FAA missachtet haben und die Weltraummission dennoch durchgeführt haben. Nun bittet die FAA das Musk-Unternehmen zur Kasse und schlägt ein zivilrechtliches Bußgeld in der Höhe von 175.000 U.S.-Dollar vor.
„SpaceX wird eine Zivilstrafe in Höhe von 262.666 US-Dollar für jeden Verstoß gegen die Federal Aviation Regulations auferlegt. Nach Prüfung aller in unserer Untersuchungsakte enthaltenen Informationen schlagen wir vor, eine zivilrechtliche Strafe in Höhe von 175.000 Dollar zu verhängen“, so Taneesha D. Marshall, stellvertretende Chefsyndikusanwältin für Luftfahrtstreitigkeiten der FAA, in einem Vollstreckungsschreiben, von dem ein Teil von Weltraumreporter Michael Sheetz auf Twitter veröffentlicht wurde.
Laut FAA werden die Die Flugbahndaten der Startkollisionsanalyse werden verwendet, um die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenstoßes der Trägerrakete mit einem der Tausenden von verfolgten Objekten, die die Erde umkreisen, zu bewerten. Die Vorgabe ist, dass der Hersteller bzw. Betreiber des Raumfahrzeugs diese mindestens sieben Tage vor dem ersten Startversuch an die Zivilluftfahrtbehörde übermitteln muss. Genau das soll SpaceX zumindest im August 2022 missachtet haben. Allein im Vorjahr hat man insgesamt 61 Starts durchgeführt. Die FAA hat dem Musk-Unternehmen eine Reaktionsfrist von 30 Tagen eingeräumt.