Heckflossen (Foto: American Airlines).
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Klage gegen American Airlines: Ein Fall von Barrierefreiheit und Passagierrechten

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Eine Frau aus Illinois hat die Fluggesellschaft American Airlines auf bis zu 216.000 US-Dollar verklagt. Kelsey Brickl, die an schweren Herz- und neuromuskulären Beeinträchtigungen leidet und einen speziellen elektrischen Rollstuhl benötigt, wirft der Fluggesellschaft vor, ihr die Reise unnötig erschwert zu haben.

Der Vorfall, der sich auf einem Flug von Paris nach Chicago ereignete, umfaßte Probleme mit dem Online-Check-in-System und der unsachgemäßen Handhabung ihres Rollstuhls bei der Ankunft. Die Klage, die beim Bezirksgericht in Chicago eingereicht wurde, argumentiert, daß American Airlines gesetzlich verpflichtet sei, barrierefreie Dienstleistungen anzubieten. Dieser Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die oft unzureichende Behandlung von Reisenden mit Behinderungen und die Notwendigkeit, daß Fluggesellschaften ihre Verfahren überprüfen.

Die Odyssee einer Reise: Vom Check-in bis zur Ankunft

Die Beschwerde von Kelsey Brickl schildert einen Vorfall, der am 12. Juni 2025 begann, als sie versuchte, online für einen Flug von Paris Charles de Gaulle zum Chicago O’Hare International Airport einzuchecken. Sie reiste mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn, der an Autismus leidet. Das Online-Check-in-System von American Airlines wies jedoch falsche Titel für die Mitreisenden aus, was dazu führte, daß die Familie nicht online einchecken konnte und gezwungen war, dies am Flughafen zu tun.

Die Schwierigkeiten begannen bereits beim Versuch, das Problem telefonisch mit dem Kundendienst zu lösen. Laut der Klageschrift waren die Mitarbeiter von American Airlines nicht in der Lage, das Problem zu beheben, und behaupteten, der Online-Check-in sei bei Reisen aus dem Ausland nicht immer verfügbar. Dies habe bei Brickl und ihrer Familie zu erheblichem „körperlichem und psychologischem Stress und Ermüdung“ geführt und ihre medizinischen Routinen durcheinandergebracht. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können solche Verzögerungen schwerwiegende Folgen haben.

Die Schwierigkeiten endeten nicht mit dem Check-in. Bei der Ankunft in Chicago wurde Brickls elektrischer Rollstuhl, der für ihre Mobilität unerläßlich ist, nicht wie vorgeschrieben direkt an die Flugzeugtür gebracht, sondern stattdessen zum normalen Gepäckband geschickt. Trotz ihrer Bitte, das Flugzeug nicht zu verlassen, berief sich Brickl auf ihre gesetzlich geschützten Rechte. Sie war gezwungen, über eine Stunde in der Maschine festzusitzen, während die Crew ihren Rollstuhl vom Gepäckband holen mußte. Während dieser Zeit, so die Klageschrift, mußte sie das Kabinenpersonal „über ihre Rechte und deren Verantwortlichkeiten aufklären“. Dieses Erlebnis führte bei ihr zu physischen und emotionalen Belastungen, die sich in „kardiovaskulärer Instabilität und schwerer medizinischer Dekompensation“ äußerten.

Als Entschädigung bot American Airlines Brickl einen Reisegutschein im Wert von 75 US-Dollar an. Brickl empfand dieses Angebot als „grob unzureichend und beleidigend“ und reichte daraufhin eine offizielle Beschwerde beim US-Verkehrsministerium (DOT) ein.

Rechtliche Grundlagen und die Montrealer Übereinkunft

Die Klage von Kelsey Brickl beruft sich auf rechtliche Bestimmungen, die Passagiere mit Behinderungen schützen. Eine interne Verteidigungsschrift von American Airlines, die im Rahmen der Klage vorgelegt wurde, soll laut Berichten besagen, daß es „leider üblich“ sei, schwerere Rollstühle zum Gepäckband umzuleiten. Diese Aussage selbst könnte eine Verletzung des Air Carrier Access Act (ACAA) darstellen, das die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Luftfahrt verbietet.

Zusätzlich zu den nationalen Gesetzen spielt die Montrealer Übereinkunft eine entscheidende Rolle in diesem Fall.

  • Dieses multilaterale Abkommen, das 1999 von den Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) verabschiedet wurde, regelt die Haftung von Fluggesellschaften im internationalen Luftverkehr.
  • Das Abkommen sieht eine Haftung von bis zu 151.880 Sonderziehungsrechten vor, was umgerechnet etwa 219.000 US-Dollar entspricht.
  • Für Schäden, die über diesen Betrag hinausgehen, kann sich eine Fluggesellschaft nur entlasten, wenn sie nachweist, daß der Schaden nicht durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
  • Die Haftungsbeschränkungen für verzögertes oder beschädigtes Gepäck gelten auch für Mobilitätshilfen. Allerdings übersteigt der Wert solcher spezialisierter Ausrüstungen oft die Entschädigungsobergrenze. Der Verlust oder die Beschädigung dieser Hilfsmittel hat zudem oft erhebliche psychologische Auswirkungen auf die Betroffenen.

Der Fall von Kelsey Brickl könnte daher nicht nur eine finanzielle Entschädigung fordern, sondern auch eine grundsätzliche Auseinandersetzung über die Einhaltung der Gesetze und die moralische Verantwortung der Fluggesellschaften auslösen.

Ein breiteres Problem: Die Mißstände bei American Airlines und in der Branche

Der Fall Brickl ist keine Ausnahme. American Airlines stand in der Vergangenheit bereits mehrfach in der Kritik. Im Spätjahr 2024 verhängte das US-Verkehrsministerium (DOT) eine Rekordstrafe von 50 Millionen US-Dollar gegen die Fluggesellschaft.

  • Grund für die Strafe waren „zahlreiche schwerwiegende Verstöße“ gegen die Gesetze zum Schutz von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität zwischen 2019 und 2023.
  • Die Untersuchung hatte Fälle von unsicherer physischer Unterstützung und unwürdiger Behandlung von Rollstuhlnutzern aufgedeckt.
  • Dies hat American Airlines gezwungen, seine Verfahren zu überarbeiten und strengere interne Richtlinien einzuführen.

Trotzdem scheint es, als ob es weiterhin Mängel im System gibt. Die Flugbranche als Ganzes steht vor der Herausforderung, ihre Prozesse und die Schulung ihres Personals zu verbessern. Das Fehlen von barrierefreien Online-Systemen und die unsachgemäße Handhabung von Mobilitätshilfen sind systemische Probleme, die nicht nur bei American Airlines auftreten. Das Ziel von Klagen wie der von Kelsey Brickl ist es oft, nicht nur eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, sondern auch eine Verhaltensänderung bei den Fluggesellschaften zu bewirken. Sie hoffen, die Branche dazu zu zwingen, ihren gesetzlichen und moralischen Verpflichtungen gegenüber allen Passagieren nachzukommen und Reisen für Menschen mit Behinderungen sicherer, würdiger und zugänglicher zu machen.

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