Ein Bezirksgericht im U.S.-amerikanischen Bundessaat Minnesota muss sich mit einer Klage einer Passagierin, die behauptet, dass sie am 17. November 2022 von einer Pilotin gegrapscht worden sein soll, befassen.
Die Frau war eigenen Angaben nach an diesem Tag mit Delta Air Lines auf dem Weg von Las Vegas nach Minneapolis. An Bord soll sich eine Flugzeugführerin, die momentan nicht im Dienst war, befunden haben. Diese war ihr Sitznachbar. In der Klageschrift behauptet die Frau, dass sie von ihm während dem Flug wiederholt sexuell belästigt worden sein soll.
Weiters behauptet der klagende Fluggast, dass die Pilotin stark alkoholisiert gewirkt haben soll. Im weiteren Verlauf des Fluges soll sie wiederholt ohne ihre Zustimmung am Gesäß und anderen Körperstellen betatscht worden sein. Auch soll die Flugzeugführerin mehrfach versucht haben die Klägerin zu küssen.
Diese wandte sich an das Kabinenpersonal und ersuchte darum, dass dieses einschreitet. Allerdings soll das nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, denn laut der Klägerin wurde auch der Ausschank alkoholischer Getränke nicht eingestellt. Man habe die Pilotin gar nicht angesprochen, sondern lediglich das Weinglas nachgefüllt.
Gegenüber der Zeitung „The Independent“ sagte der Rechtsanwalt, der die mutmaßlich Geschädigte vertritt unter anderem, dass sich seine Mandantin an Bord regelrecht wie eine Geisel gefühlt habe. Besonders scharf kritisiert ihr die passive Haltung der diensthabenden Kabinencrew.
Bemerkenswert ist aber die Stellungnahme von Delta Air Lines. In dieser versucht man möglichst keine Details zuzugeben. Die Klage richtet sich nämlich gegen das Luftfahrtunternehmen. „Der mutmaßliche Angreifer war ein Angestellter einer Delta-Tochtergesellschaft, aber nicht direkt bei Delta angestellt. Wir haben zwar keinen spezifischen Kommentar zu diesem anhängigen Rechtsstreit, aber Delta duldet kein unangemessenes oder ungesetzliches Verhalten. Nichts ist wichtiger als die Sicherheit unserer Kunden und unserer Mitarbeiter“, so ein Sprecher gegenüber Business Insider.