Ein Rechtsstreit zwischen der Kärntner Beteiligungsverwaltung und Lilihill, dem Mehrheitseigentümer des Klagenfurter Flughafens, beschäftigt auch das Bezirksgericht Innere Stadt in Wien. Dabei erlitt die Landesholding zunächst eine Niederlage, denn eine Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.
Die Flughafengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass 130 Hektar an nicht betriebsnotwendigen Grundstücken an eine Lilihill-Konzernschwester verpachtet werden sollen. Dagegen klagte die KBV und beantragte auch eine Einstweilige Verfügung die dazu führte, dass der Pachtvertrag vorerst nicht vollzogen werden konnte.
Verhandelt wird diese Angelegenheit nicht in Klagenfurt, sondern in Wien vor dem Bezirksgericht Innere Stadt. Dieses hat im Zuge des ersten Verhandlungstermins die Einstweilige Verfügung aufgehoben, so dass der Airport und die Lilihill-Konzernschwester den im April mit Genehmigung des Aufsichtsrats abgeschlossenen Pachtvertrag vollziehen können.
Das Urteil in diesem Rechtsstreit soll den Parteien schriftlich zugestellt werden. Allerdings will die KBV, völlig unabhängig vom in Wien geführten Rechtsstreit, ein weiteres juristisches Kapitel eröffnen und auf Nichtigkeit des Pachtvertrags klagen. In Klagenfurt befinden sich die KBV und Lilihill ebenfalls vor Gericht in einer Streitigkeit.