Klagenfurt-Öffnungszeiten verärgern Business-Aviation

Flughafen Klagenfurt (Foto: René Steuer).
Flughafen Klagenfurt (Foto: René Steuer).

Klagenfurt-Öffnungszeiten verärgern Business-Aviation

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Derzeit sind die Öffnungszeiten am Klagenfurter Flughafen stark eingeschränkt. Das Linienflugangebot ist äußerst überschaubar, jedoch betrifft diese Reduktion der Betriebszeiten auch die allgemeine Luftfahrt sowie die Business Aviation. Im nicht-linienmäßigen Verkehr ist man erbost über die geringe Verfügbarkeit des Kärntner Flughafens.

Aufgrund des Lockdowns reduzierten die meisten Airports und Flugplätze in Österreich ihre Betriebszeiten drastisch. Mittlerweile wurde dies weitgehend zurückgenommen, nicht jedoch in Klagenfurt, wo man noch immer an stark reduzierten Betriebszeiten festhält. Auch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr wurde temporär auf Stufe I zurückgefahren.

Der für Luftfahrt zuständige Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) erklärt zu den Gründen der eingeschränkten Öffnungszeiten des Klagenfurter Flughafens: „Die Betriebszeiten eines öffentlichen Zivilflugplatzes sind durch die Vorgaben der Zivilflugplatz-Betriebsordnung geregelt und in den Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen des jeweiligen Flughafens verlautbart. Innerhalb dieser Betriebszeiten hat der öffentliche Zivilflugplatz Betriebspflicht. Auf Grund der aktuellen Situation war es erforderlich, diese Betriebszeiten auf Antrag des Zivilflugplatzhalters für eine gewisse Zeit einzuschränken. Für den Flughafen Klagenfurt wurde auf Antrag des Zivilflugplatzhalters eine Betriebszeit von täglich 10:30 bis 15:45 genehmigt. Darüber hinaus ist es möglich, diese täglichen Betriebszeiten im Sinne der Zivilflugplatz-Betriebsordnung im Einzelfall bzw. anlassbezogen zu erweitern. Im Rahmen der Situation bedingt durch die Covid-19-Pandemie wurde unter anderem die wirtschaftliche Situation der öffentlichen Zivilflughäfen in die Abwägungen einbezogen.“

Ein bekannter Businessjet-Operator erklärt, dass durch die eingeschränkten Betriebszeiten insbesondere die Entwicklung der momentan boomenden Bedarfsluftfahrt gehemmt ist. Der einfache Grund hierfür ist laut dem Manager, dass Flüge im doppelten Tagesrand nur schwer möglich sind. Außerhalb der Betriebszeiten ist eine Voranmeldung erforderlich, die jedoch der Airport auch ablehnen kann. Dies wäre bereits wiederholt geschehen. So Start- und/oder Landung außerhalb der stark eingeschränkten Öffnungszeiten bewilligt werden, fallen Sondergebühren an und das obwohl der von der Austro Control betriebe Tower durchgehend besetzt ist. Betroffen von der unliebsamen Einschränkung ist nicht nur die Business-Aviation, sondern auch alle Privatpiloten und theoretisch auch der Linienverkehr.

Eine Sprecherin der Lilihill Group, Mehrheitseigentümerin des Klagenfurter Flughafens, erklärte auf Anfrage: „Ich kann Ihnen nur versichern, dass die Geschäftsführung mit Hochdruck an einer Gesamtlösung im Sinne des Airport Klagenfurt und einer Ausweitung der Öffnungszeiten arbeitet. Der eingeschränkte Linienverkehr, welcher unsere Haupteinnahmequelle ist, läuft nur zögerlich an. Als Unternehmen sind wir betriebswirtschaftlichen Grundlagen verpflichtet und eine wirtschaftliche Sinnhaftlichkeit wird immer Grundlage für alle Entscheidungen rund um die Ausweitung von Betriebszeiten sein. COVID 19 hat enorme wirtschaftliche Schäden angerichtet. Unsere Priorität gilt momentan, diese Schäden in Grenzen zu halten und alle Arbeitsplätze am Airport Klagenfurt zu sichern. Wir sind aber positiv gestimmt, dass der Airport Klagenfurt wieder bald internationale Drehkreuze anfliegen wird.“

Staatssekretär Magnus Brunner bestätigte, dass Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die reduzierten Betriebszeiten bewilligt hat. Weiters ergänzte das Regierungsmitglied: „Die Betriebspflicht bezieht sich auf die jeweils genehmigten und verlautbarten Betriebszeiten eines öffentlichen Zivilflugplatzes. Durch die Genehmigung der jeweiligen Betriebszeiten obliegt auch die Einhaltung dieser, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Sollten die jeweils genehmigten Betriebszeiten nicht eingehalten werden, so können Aufsichtsmaßnahmen im Sinne des Luftfahrtgesetzes gegebenenfalls ergriffen werden.“

Brunner betont weiters, dass die Einschränkung der Betriebszeiten vorerst bis Mitte September 2020 befristet ist und anschließend auslaufen wird. Der Politiker sagte aber auch, dass die Möglichkeit auf Verlängerung besteht: „Die vorübergehende Einschränkung der Betriebszeiten ist auf Grund der Situation der letzten Monate als notwendig und zweckmäßig angesehen worden. Auf Grund der derzeitigen absehbaren Entwicklungen sollen diese vorrübergehenden Einschränkungen mit etwa Mitte September 2020 auslaufen. Wobei dies von den weiteren Entwicklungen im Rahmen der aktuellen Krise abhängen ist und gegebenenfalls verlängert wird. In Bezug auf Ausweichlandungen darf angemerkt werden, dass durch die luftfahrtübliche Kundmachung sowohl der Betriebszeiten als auch der grundsätzlichen Feuerbekämpfungskategorie am Flughafen Klagenfurt, dieser im Rahmen der notwendigen Flugvorbereitung eines Piloten vor Flugantritt, nur unter den verlautbarten Voraussetzungen als Ausweichflughafen geplant werden darf. Sollte diese Voraussetzungen für das jeweilige Luftfahrzeug nicht zutreffen, so ist der Pilot vor Flugantritt verpflichtet, eine alternative Flugroute bzw. einen anderen seinem Luftfahrzeug entsprechenden Ausweichflughafen zu planen.“

Bezüglich der Herabstufung der Feuerwehreinsatzbereitschaft sagte Magnus Brunner: „Die Verlautbarung einer niedrigen Feuerbekämpfungskategorie sowie die Möglichkeit der zeitnahen Erhöhung dieser, ist ein übliches Verfahren in der Luftfahrt und entsprechend – für den Flughafen Klagenfurt – publiziert. Im Rahmen der Genehmigung der vorrübergehenden Einschränkung der Betriebszeiten wurde auch dem Zivilflugplatzhalter vorgeschrieben, dass während der täglichen Betriebszeiten bei Flugverkehr eine diesem Verkehr entsprechende Feuerbekämpfungskategorie am Flughafen vorzuhalten ist. Das bedeutet, dass bei Luftfahrzeugbewegungen am Flughafen Klagenfurt mit Luftfahrzeugen immer die diesem Luftfahrzeug entsprechende Kategorie der Feuerbekämpfung vorhanden sein muss, jedoch nicht während der gesamten täglichen Betriebszeiten. Es darf zusätzlich angemerkt werden, dass die Feuerbekämpfungskategorien im Sinne der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation bzw. der EASA sich nur auf die Löschmittelmenge (Wasser, Schaum, etc.), die Ausbringungsrate und die Eingreifzeit bezieht. Darüber hinaus wäre auch die Zusammenstellung und Besetzung eines Einsatz- und Rettungstrupps relevant, was in Österreich über die Erfordernisse der internationalen Vorschriften Standard ist um eine erhöhte Sicherheit bieten zu können.“

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