
Polizei beendet „Drogen-Kontrollen“ bei Lauda
Ein durchaus ungewöhnliches Vorgehen der Ryanair-Tochter Lauda beschäftigte am Flughafen Stuttgart die Polizei. Der Carrier bat Besatzungen zum Alkohol- und Drogentest. Diese wurden jedoch nicht vom Luftfahrt-Bundesamt angeordnet, sondern der Carrier selbst baufragte ein irisches Labor, das Haarproben nehmen wollte. Aus Polizeikreisen wird berichtet, dass der Vorfall am Flughafen Stuttgart durchaus ungewöhnlich ist, denn zwar müssen sich Piloten seit dem Germanwings-Absturz durchaus auf Testungen einstellen, jedoch werden diese normalerweise stets behördlich angeordnet und durchgeführt. Dazu kommt, dass es für Flugbegleiter momentan keine gesetzliche Grundlage für die Durchführung derartiger Tests gibt. Zwar ist dies in Brüssel momentan in Diskussion, jedoch beschlossen wurde noch nichts. Sicherheit ist in der Luftfahrt stets das höchste Gut, weshalb manche Fluggesellschaften auf Basis einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung die Grundlage für die Durchführung von Alkohol- und Drogentests geschaffen haben. In vielen jüngeren Ryanair- und Malta-Air-Arbeitsverträgen – auch über Leiharbeitsfirmen – ist dies beispielsweise in einer Klausel geregelt. Somit liegt dann die Zustimmung des Mitarbeiters vor. Ganz anders jedoch bei Lauda-Altverträgen, denn in diesen existiert ein solcher Passus nicht. Auch gibt es keine Betriebsvereinbarung, denn in Deutschland hat die Ryanair-Tochter keinen Betriebsrat, mit dem eine solche abgeschlossen werden könnte. Der Ablauf solcher Testungen, unabhängig davon, ob eine behördliche Kontrolle oder auf Basis einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung durchgeführt wird, ist in Deutschland im Luftsicherheitsgesetz geregelt. Darin ist auch zu lesen, dass zwingend ein Arzt anwesend sein muss. Aus Polizeikreisen ist zu hören, dass die Art und Weise wie die Testungen durchgeführt wurden, zum Einschreiten der Exekutive geführt haben soll.






