Am 18. November 2023 sollten die Passagiere des Eurowings-Fluges EW9583 mit einem Airbus A320 von Palma de Mallorca nach Düsseldorf fliegen. Wegen technischer Probleme konnte diese Maschine nicht genutzt werden, so dass Eurowings Europe die 9H-EXQ stellte. Damit ging der Ärger aber erst so richtig los.
Die ursprünglich geplante Maschine kann bis zu 180 Fluggäste befördern. Das Ersatzflug, ein Airbus A319, verfügt jedoch über 30 Sitzplätze weniger. Dies führte dazu, dass eine nicht näher bezeichnete Anzahl von Passagieren nicht befördert werden konnte. Stehplätze sind an Bord von Verkehrsflugzeugen nicht erlaubt.
Die Unzufriedenheit der betroffenen Reisenden war enorm, denn hinsichtlich Umbuchungen auf andere Flüge soll es nur sehr langsam und schleppend voran gegangen sein. Auch soll sich der eine oder andere schlecht behandelt geführt haben und nicht verstanden haben warum genau er nicht mitfliegen darf. Auch unter den Fluggästen, die mit der 9H-EXQ nach Düsseldorf fliegen durften, war es nicht gerade ohne Diskussionen. Der Grund dafür ist, dass überdurchschnittlich viele Reisende kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen gekauft hatten. Diese wurden aber nicht gegeben, sondern die Plätze wurden komplett neu verteilt. Teilweise hängt es auch damit zusammen, dass die betroffenen Reihen bzw. Sitze im Maschinentyp Airbus A319 – im Gegensatz zum A320 – schlichtweg nicht vorhanden sind.
Unabhängig davon: Die 9H-EXQ hat den Flughafen Palma de Mallorca dann mit mehr als drei Stunden Verspätung verlassen. Dies näherte wohl bei vielen Reisenden die Hoffnung darauf, dass eine Entschädigung gemäß Fluggastrechteverordnung fällig werden könnte. Relevant ist aber nicht der Zeit des Abfluges, sondern der Ankunft. Der Europäische Gerichtshof hat dazu bereits vor längerer Zeit festgestellt, dass die Ankunft nicht die Landung ist, sondern jener Zeitpunkt, zu dem die erste Tür geöffnet wird und der erste Fluggast aussteigen kann.
Genau dies ist aber zwei Stunden und 51 Minuten später als auf der Buchungsbestätigung ersichtlich erfolgt. Somit haben jene Reisenden, die nach Düsseldorf mitfliegen wollten, keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Bei den Zurückgebliebenen dürfte es wohl darauf hinauslaufen, dass Eurowings entschädigen muss. Somit ist offensichtlich, dass der Carrier alle Bemühungen unternommen hat, um möglichst viele Reisende unterhalb der entschädigungspflichtigen Verspätung an den Zielort zu bringen.