Am Morgen des 15. August 2024 kam es erneut zu Protestaktionen der Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ an mehreren deutschen Flughäfen. Während der Flugverkehr in Berlin und Stuttgart weitgehend ungestört blieb, führten die Aktionen an den Flughäfen Nürnberg und Köln-Bonn zu Verzögerungen.
Passagiere, die von Flugverspätungen betroffen sind, haben laut der Fluggastrechteverordnung EG 261 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigungszahlungen und Ersatzleistungen. Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp erklärte jedoch, dass bei Protestaktionen, die nicht durch die Airline verschuldet sind, oft kein Entschädigungsanspruch besteht. Es wird dennoch empfohlen, Belege für zusätzliche Ausgaben aufzubewahren, um mögliche Rückerstattungen von den Fluggesellschaften zu erhalten.