Stolzierende Klimakleber (Foto: Letzte Generation).
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Klimakleber und ihre Bedrohung für Verkehrsflughäfen

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Klimakleber – so werden selbsternannte „Klimaschützer“ genannt, die durch das Festkleben an Infrastruktur oder das Blockieren von Verkehrswegen auf den Klimawandel aufmerksam machen wollen – haben zunehmend Verkehrsflughäfen als Ziel für ihre Protestaktionen gewählt.

Diese Taktik bringt nicht nur erhebliche Störungen des Reiseverkehrs mit sich, sondern stellt auch eine ernsthafte Sicherheitsbedrohung dar. In den letzten Jahren sind immer wieder Vorfälle dokumentiert worden, bei denen solche Aktionen die Betriebsabläufe an Flughäfen erheblich beeinträchtigten. Die Konsequenzen für die Täter und die betroffenen Flughäfen sind erheblich, sowohl in finanzieller als auch in sicherheitsrelevanter Hinsicht.

Besonders in Deutschland machen die „Klimakleber“ wohl unbewusst auf erhebliche Sicherheitsprobleme im Bereich der Absicherung von Sicherheitsbereichen und Vorfeldern aufmerksam. Die jüngsten Vorfälle in Köln/Bonn und Frankfurt am Main zeigen, dass Politik, Exekutive und Managements bislang nicht viel gelernt haben. Aus Ankündigungen, die beispielsweise nach dem unrechtmäßigen Eindringen in Berlin und Hamburg gemacht wurden, ist bislang nicht viel geworfen.

Ein herausragendes Beispiel für die Gefahr, die Klimakleber an Verkehrsflughäfen darstellen, ist der Fall vom 6. November 2023 am Flughafen Frankfurt am Main. Hier gelang es Aktivisten, durch das Einbrechen in einen Sicherheitsbereich und das Festkleben auf dem Vorfeld den Betrieb für mehrere Stunden lahmzulegen. Diese Aktion führte zu erheblichen Verspätungen und Stornierungen von Flügen, was nicht nur den Passagieren, sondern auch den Fluggesellschaften und dem Flughafenbetreiber hohe Kosten verursachte. Die betroffenen Fluggesellschaften wie Lufthansa und Condor haben nach dem Vorfall Klage auf Schadensersatz erhoben, da die finanziellen Einbußen durch den Stillstand der Operationen erheblich waren.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Flughafen München, als im Januar 2024 eine Gruppe von Klimaklebern das Rollfeld besetzte. Diese Aktion sorgte für eine Verzögerung der Abflüge und das vorübergehende Stilllegen des gesamten internationalen Terminalbereichs. Die Münchner Flughafengesellschaft erhebt ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Aktivisten, da der Flughafenbetrieb erheblich beeinträchtigt wurde.

Rechtliche Rahmenbedingungen und mutmaßliche Straftaten

In Österreich, Deutschland und der Schweiz sind die rechtlichen Konsequenzen für Klimakleber, die an Flughäfen aktiv werden, ähnlich, aber es gibt spezifische Unterschiede.

  • Österreich: Hier wird das Verhalten von Klimaklebern in der Regel unter das Strafgesetzbuch (StGB) gefasst, insbesondere in Bezug auf „Eingriffe in den öffentlichen Verkehr“ und „Hausfriedensbruch“. Die Besetzung von Flughafenterminals oder Vorfeldern kann zu einer Strafanzeige wegen schwerer Störung der öffentlichen Ordnung führen. Zusätzlich können Aktivisten wegen Sachbeschädigung oder sogar Körperverletzung angeklagt werden, wenn es durch ihre Aktionen zu physischen Schäden kommt.
  • Deutschland: In der Bundesrepublik sind ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen zu finden. Die Straftatbestände „Eingriff in den öffentlichen Verkehr“ gemäß § 316 StGB und „Hausfriedensbruch“ gemäß § 123 StGB kommen zur Anwendung. Die Sicherheitskräfte haben in der Regel das Recht, gegen die Aktivisten vorzugehen, und können diese bei Einbruch in Sicherheitsbereiche festnehmen. Häufig stehen zudem zusätzliche Anklagen wegen „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ zur Debatte. Die rechtlichen Konsequenzen sind für die Täter gravierend und können zu erheblichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen. Anzumerken ist auch, dass erst kürzlich angekündigt wurde, dass die Rechtslage erheblich verschärft werden soll und künftig langjährige Haftstrafen blühen könnten.
  • Schweiz: In der Eidgenossenschaft gelten ähnliche gesetzliche Regelungen. Aktivisten können wegen „Störung des öffentlichen Verkehrs“ und „Hausfriedensbruch“ angeklagt werden. Die Strafen variieren je nach Schwere der Tat und können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umfassen. Die Schweiz hat auch spezielle Regelungen für die Sicherheit an Flughäfen, die in solchen Fällen zur Anwendung kommen.

Sicherheitsprobleme an Flughäfen

Ein bedeutendes Problem, das durch die Aktionen der Klimakleber ans Licht kommt, ist die mangelnde Sicherheit an Flughäfen. Besonders in Deutschland zeigen die Vorfälle, dass es Lücken in der Sicherheitsinfrastruktur gibt, die es den Eindringlingen ermöglichen, ungehindert in sensible Bereiche vorzudringen. Berichte deuten darauf hin, dass trotz strenger Sicherheitskontrollen an Flughäfen wie Frankfurt und München, die physische Sicherheit der Sicherheitsbereiche nicht immer ausreicht, um solche gezielten Aktionen zu verhindern.

Dies könnte teilweise auf die enorme Größe der Flughäfen und die Vielzahl von Zugangspunkten zurückzuführen sein. Während regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden, scheint es, dass in einigen Fällen die Zugangskontrollen und die Überwachungssysteme nicht ausreichen, um alle potenziellen Bedrohungen abzuwehren. Die Vorfälle zeigen auf, dass Flughäfen möglicherweise ihre Sicherheitsprotokolle überdenken und verstärken müssen, um den neuen Herausforderungen durch gezielte Protestaktionen gerecht zu werden.

Die Klimakleber stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und den Betrieb von Verkehrsflughäfen dar. Ihre Aktionen führen zu erheblichen Störungen, finanziellen Einbußen und können potenziell gefährliche Situationen schaffen. Während die rechtlichen Konsequenzen für die Täter klar definiert sind, zeigen die Vorfälle, dass die Sicherheitsinfrastruktur an Flughäfen in einigen Fällen verbesserungswürdig ist. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Flughäfen ihre Sicherheitsmaßnahmen anpassen und verbessern, um solche Bedrohungen künftig effektiver abwehren zu können.

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