Am 27. Feber 2023 hatte der Kapitän von Air-India-Flug AI915 eine Bekannte eingeladen ihn im Cockpit zu besuchen. Aus Sicherheitsgründen wäre dies während der Flugphase nicht erlaubt gewesen. Die Missachtung der Vorschrift hat nun Konsequenzen für den Piloten und Air India.
Die indische Zivilluftfahrtbehörde verhängte über die Airline eine Geldstrafe in der Höhe von umgerechneten 36.000 U.S.-Dollar. Wesentlich härter traf es den Flugzeugführer, denn dessen Lizenz wurde für drei Monate eingezogen. Der Erste Offizier erhielt eine formelle Ermahnung, denn aus Sicht des Amts hätte er den Besuch der Dame verhindern müssen bzw. wesentlich energischer gegen den Regelverstoß protestieren bzw. vorgehen müssen.
Eine gänzlich firmenfremde Person war die Besucherin, die Airline und Kapitän Strafen eingebrockt hat, aber nicht. Die Frau ist selbst eine Mitarbeiterin von Air India. Sie war zum Zeitpunkt des Vorfalls privat unterwegs und damit nicht im Dienst. Laut indischer Zivilluftfahrtbehörde sind auch firmenzugehörige Personen außerhalb der Arbeitszeit, also besonders bei privaten Flugreisen, wie jeder andere Fluggast zu betrachten. Daher wäre es nicht zulässig gewesen, dass der Kapitän die Dame während der Flugphase zum Besuch des Cockpits eingeladen hat.
Doch auch für die Air-India-Mitarbeiterin, die die Einladung angenommen hat, gibt es Konsequenzen. Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt hat Air India angewiesen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Unter anderem soll die Frau vorübergehend von Führungsaufgaben bei der Airline entbunden werden. Die Begründung: Als langjährige Air-India-Beschäftigte hätte sie wissen müssen, dass sie dem Aufruf des Kapitäns nicht Folge leisten darf und zwar völlig egal, ob man sich privat bzw. beruflich gut kennt oder nicht. Vorschrift ist Vorschrift und wenn man privat an Bord ist gelten die gleichen Regeln wie für jeden anderen Fluggast, d.h. der Besuch des Cockpits ist tabu und der Flugkapitän muss seinen Verstoß mit drei Monaten Flugverbot (Entzug seiner Lizenz) büßen.