Nach langem Hin und Her sowie einem Insolvenzantrag von Viva Colombia hat die kolumbianische Zivilluftfahrtbehörde doch noch grünes Licht für die Fusion mit dem Mitbewerber Avianca gegeben. Allerdings macht man auch sechs Auflagen, die erfüllt werden müssen.
Aus finanziellen Gründen musste Viva Colombia zunächst den Flugbetrieb reduzieren und dann vollständig aussetzen. Zwischenzeitlich hat man sich in ein Gläubigerschutzverfahren nach lokalem Recht begeben. Hintergrund ist hauptsächlich, dass man finanziell stark angeschlagen ist und die Freigabe der Übernahme durch den Konkurrenten Avianca die letzten Reserven aufgezehrt hat.
Die Transaktion darf nun vollzogen werden, jedoch machen die Behörden sechs Auflagen, die von Avianca und Viva Colombia zu erfüllen sind. Diese lauten wie folgt:
- Die Rechte der Passagiere von Viva müssen respektiert werden. Sie sollten eine Rückerstattung für stornierte Flugtickets erhalten, und diejenigen, deren Tickets noch nicht ausgeführt wurden, müssen fliegen dürfen. Der Ultra-Low-Cost-Carrier muss nach seiner “einseitigen Entscheidung, den Betrieb einzustellen”, korrekt reagieren.
- Die Fluggesellschaften müssen Zeitnischen zurückgeben, die die Sättigung des internationalen Flughafens El Dorado in Bogotá sowohl in der Winter- als auch in der Sommersaison verschärfen würden. Durch die Rückgabe dieser Zeitnischen vermeiden die Fluggesellschaften eine Erhöhung der Zugangsbarrieren zum größten kolumbianischen Flughafen. In der Vergangenheit hatte Avianca zugesagt, bis zu 155 Slots in diesem Drehkreuz abzugeben.
- Das Low-Cost-Geschäftsmodell von Viva muss beibehalten werden.
- Die Fluggesellschaften müssen die Frequenzen auf der Strecke Bogota-Buenos Aires, die besonders betroffen ist, wieder erhöhen. Im Januar 2023 flogen drei Fluggesellschaften zwischen diesen beiden Städten. Avianca und Viva boten 21 wöchentliche Flüge (14 bzw. sieben) nach Ezeiza International an. Zur gleichen Zeit flog Aerolíneas Argentinas einmal täglich zum Flugplatz Jorge Newbery.
- Beide Fluggesellschaften müssen auf den Strecken, auf denen sie die einzigen Betreiber sind, eine Tarifobergrenze festlegen.
- Schließlich müssen sie die Dynamik auf Strecken gewährleisten, die nach ihrem Zusammenschluss einer stärkeren Konzentration unterliegen.