Kommentar: Mindestpreise ad absurdum?

Heckflossen von Lauda, Easyjet und Eurowings am Flughafen Palma de Mallorca (Foto: Jan Gruber).
Heckflossen von Lauda, Easyjet und Eurowings am Flughafen Palma de Mallorca (Foto: Jan Gruber).

Kommentar: Mindestpreise ad absurdum?

Heckflossen von Lauda, Easyjet und Eurowings am Flughafen Palma de Mallorca (Foto: Jan Gruber).
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“Der Umwelt zuliebe” will Österreichs Regierung Mindestpreise für Flugtickets einführen. Doch ganz ausgegoren scheinen die Pläne noch nicht zu sein. Ein Kommentar aus aktuellem Anlass.

Die Ereignisse vom Montag mischen die Karten am Luftfahrtstandort Österreich neu: Die Ryanair-Tochter Lauda wird ihre Basis in Wien offenhalten, wenn auch in verkleinertem Umfang. Anstatt 16 Airbus A320 wird man ab August zehn Maschinen einsetzen. Die Republik Österreich wird Austrian Airlines finanziell unter die Arme greifen. Die Regierung verkündete ein millionenschweres Rettungspaket, das in Zusammenarbeit mit Lufthansa und österreichischen Banken gestemmt wird.

Die eigentlich für das Jahr 2021 geplante Anpassung der Ticketsteuer auf einheitlich 12 Euro wird nun vorgezogen, allerdings dürfte dies nicht wirklich für Veränderungen im Markt sorgen. Wohl eher die von der Regierung vorgestellte Anti-Dumping-Regelung könnte den Markt verändern. So soll es künftig keine Flugscheine mehr unter etwa 40 Euro geben. Konkret sagte die Regierung, dass Tickets nicht mehr unter dem Preis der Steuern und Gebühren sowie der Ticketsteuer verkauft werden dürfen. Das hat Auswirkungen auf Billigangebote, insbesondere von Wizzair und Lauda, die häufig Flugscheine ab 9,99 Euro verkauft haben.

Wenn die Pläne der Regierung so wie vorgestellt umgesetzt werden können, würde das günstigste Ticket künftig 40 Euro oneway kosten. Fraglich erscheint dabei allerdings inwiefern eine solche Anti-Dumping-Regelung innerhalb der Europäischen Union durchgesetzt werden kann. Es handelt sich um einen groben Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Preisgestaltung. Daher wäre es nicht verwunderlich, wenn der eine oder andere Anbieter gegen das neue Gesetz, das noch nicht im Nationalrat beschlossen ist, vor Gericht ziehen würde.

Billigflieger könnten sich auf ausländische Rechtslagen berufen

Österreich sieht sich zwar als Vorreiter in Sachen Umweltschutz und Vermeidung von Preisdumping im Bereich von Flugtickets, allerdings ist es tatsächlich äußerst fraglich, ob sich insbesondere die ausländischen Billigfluggesellschaften auch an dieses Gesetz halten werden. Pikant erscheint dabei, dass Tickets von Lauda durch die Ryanair DAC in Irland ausgestellt werden und sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des irischen Carriers der Passus befindet, das ausschließlich irisches Recht zur Anwendung kommt. Durchaus ähnlich verhält es sich bei Wizzair, die in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen darauf verweist, dass ungarisches Recht gilt. In der Vergangenheit äußerte sich der ungarische Carrier wiederholt dahingehend, dass man ausschließlich den Gesetzen Ungarns unterliegen würde, da man ein ungarisches AOC hat und von der ungarischen Luftfahrtbehörde beaufsichtigt wird. In weiterer Folge könnte dies durchaus bedeuten, dass Wizzair und Ryanair weiterhin Tickets um 9,99 Euro anbieten könnten und sich hierbei auf die Gesetzgebung der EU Staaten Irland und Ungarn regelrecht ausreden. Das würde dann die geplante Anti-Dumping-Regelung der österreichischen Bundesregierung regelrecht ad absurdum führen. 

Auch ist nicht auszuschließen, dass gerade die genannten Fluggesellschaften, die durchaus für aggressive Geschäftspraktiken bekannt sind, die Regelung einfach missachten und Strafen in Kauf nehmen. Dadurch hätte man durchaus einen Wettbewerbsvorteil und wenn die Strafen, die seitens der Republik Österreich erhoben werden müssten, nicht in einer abschreckenden Höhe sind würde man diese regelrecht einkalkulieren und damit quasi „in Kauf nehmen“. 

Grenznahe Flughäfen könnten profitieren

Auf der rechtlichen Seite stellt sich natürlich die Frage, ob dem Luftfahrtstandort Österreich durch die geplante Anti-Dumping-Regelung nicht massiver Schaden zugefügt werden könnte. Der Grund dafür ist, dass die Flughäfen in den Nachbarländern insbesondere Slowakei, Tschechien, Slowenien, Deutschland und Ungarn eben keine solche Vorschriften haben. Durchaus möglich ist, dass sogar der Flughafen Maribor quasi „Billig-Alternative“ für den Flughafen Graz wieder attraktiv werden könnte. Ein konkretes, aber fiktives Beispiel hierzu: Bietet eine Fluggesellschaft eine Route von Graz beispielsweise nach Frankfurt am Main an, so muss das Ticket mindestens 40 Euro kosten. Fliegt man jedoch ab Maribor, so gibt es diese Mindestpreisvorschrift nicht und bei geschickten Verhandlungen gibt es auch noch Rabatte für Newcomer-Airlines obendrauf. 

Dies könnte also zur Verlagerung vom Flugangebot von Österreich ins Ausland führen. Gerade der Flughafen Klagenfurt könnte es besonders schwer haben, denn dieser steht bereits heute in heftigen Wettbewerb mit dem slowenischen Hauptstadtflughafen Ljubljana. In Wien hingegen könnte Bratislava profitieren, denn es bestehen zwischen den beiden Hauptstädten günstige und hochfrequente Busangebote. Im billigsten Fall kostet eine Busfahrt von der Wiener Innenstadt zum Flughafen Bratislava gerade mal einen Euro. Dieser günstige Preis könnte die längere Reisezeit regelrecht wettmachen. Ryanair ist sogar in der Lage gegen die eigene Tochtergesellschaft Lauda von Bratislava aus, aber auch von Brno aus, zu dumpen. Warum? Weil den Plänen der Regierung nach in Österreich mindestens 40 Euro für ein Ticket verlangt werden müssen, während in Bratislava Ryanair und Wizzair das Ticket regelrecht verschenken dürfen. 

Noch ist nicht bekannt, ob es Carrier gibt, die planen ihre Angebote auf grenznahe Flughäfen, zumindest teilweise, zu verlagern. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass wenn das Angebot im Ausland preislich attraktiv ist und den Reisenden beispielsweise ein kostenloser Parkplatz für Ihr Auto oder ein günstiger oder gar kostenloser Bustransfer zur Verfügung gestellt wurde, nahm es der Markt an. Ist aber das Flugticket ab Wien nur minimal teurer, so hat das Angebot im Ausland nicht wirklich Erfolg in Sachen Kundenfang in Österreich. 

Auf der juristischen Seite ist natürlich fraglich wie die Republik Österreich einen solchen Alleingang unter dem Deckmantel des Umweltschutzes auf EU-Ebene durchsetzen will. Werden europaweit Mindestpreise für Flugtickets eingehoben, so herrschen unionsweit gleiche Wettbewerbsbedingungen. Solange jedoch Österreich einen Alleingang macht und damit ermöglicht, dass die grenznahen Flughäfen wesentlich billigere Angebote für ihre Airlines auf Lager haben, findet eine Wettbewerbsverzerrung statt. Die Frage, ob man Flugtickets unter den Preisen der Steuern und Gebühren sowie der Ticket Abgabe verkaufen darf oder nicht werden möglicherweise Gerichte zu klären haben. 

Vom sozialen Aspekt ist die Praxis die Österreich nun einführen will insofern auch fraglich, da die Steuern, Gebühren und Ticketabgabe ohnehin irgendjemand bezahlen muss. Ob die Airline diese nun penibel genau aufgeschlüsselt und dem Kunden in Rechnung stellt oder in den Ticketpreis einkalkuliert oder gar aus eigener Tasche obendrauf bezahlt bzw. darauf spekuliert, dass der Passagier irgendwelche Zusatzleistungen erwirbt und diese quasi so finanziert ist regelrecht egal. 

Gutscheincodes könnten Gesetz regelrecht unterlaufen

Derzeit scheint der Vorschlag der österreichischen Bundesregierung noch äußerst unausgegoren zu sein bzw. benötigt dieser noch einen finalen Feinschliff. Unübersehbar ist allerdings, dass unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ein Versuch unternommen wird den „Lowcoster-Preiskrieg“, der am Flughafen Wien im Vorjahr durchaus absurde Ausmaße angenommen hat, einzudämmen. Letztlich wird sich zeigen, ob die Pläne tatsächlich in Gesetze umgewandelt werden und dann vor Gerichten standhalten werden. Nicht auszuschließen ist, dass der Europäische Gerichtshof am Ende dieses Gesetz kippen könnte, was in Österreich keinesfalls eine Neuigkeit wäre. 

Die Billigflieger, gegen sich diese Regelung explizit richtet, könnten übrigens auch ganz abseits von am von der Berufung auf ausländische Rechtslage tricksen. Diese könnten beispielsweise Gutscheincodes publizieren, die einen Rabatt von etwa 30 Euro gewähren, so, dass man weiterhin 9,99 Euro Tickets kaufen kann. Wenn man dies besonders absurd treiben will, könnte man im Buchungssystem automatisch einen Rabatt von 30 Euro pro Oneway-Ticket einstellen und dies täglich mit einer neuen Aktion begründen. So würde man die Anti-Dumping-Regelung, die seitens der österreichischen Regierung geplant ist, ad absurdum treiben und Rabattcodes kennen die Konsumenten ohnehin bereits aus dem Bereich des Onlineshoppings. Auch der stationäre Einzelhandel bedient sich solcher Methoden, sowohl in Form von Apps als auch klassisch auf Papier zum Ausschneiden aus dem Werbeprospekt.

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