Kompliziertes Reisen in Zeiten von Corona

Bordkarte (Foto: Pixabay).
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Kompliziertes Reisen in Zeiten von Corona

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Immer mehr Staaten in Europa verlangen eine Online-Vorab-Anmeldung der geplanten Einreise. Andere Staaten machen das Ausfüllen von Formularen obligatorisch. Ein Überblick.

Nachdem Griechenland Ende Juni 2020 mit einem neuen Einreiseverfahren, das äußerst kurzfristig eingeführt wurde, in der Tourismusbranche für Verstimmung sorgte, zogen nun auch andere Urlaubsländer nach und verlangen ebenfalls eine Vorab-Anmeldung. Dies ist beispielsweise in Spanien, Italien und Zypern (Süden) bereits der Fall.

Wer nach Griechenland einreisen will, muss mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin im Internet einen Fragebogen ausfüllen. Anschließend wird ein QR-Code zugeschickt, der wahlweise in ausgedruckter Form oder digital auf dem Smartphone vorgezeigt werden muss. Die Fluggesellschaften wurden per NOTAM angewiesen das Vorhandensein des Strichcodes bereits vor dem Abflug am Check-In-Schalter oder beim Boarding zu kontrollieren. Wer ohne diesen QR-Code an einem griechischen Grenzübergang – unabhängig ob auf dem Luft-, See- oder Landweg – erscheint, riskiert eine Zurückweisung und eine Geldstrafe in der Höhe von 500 Euro. Griechenland führt stichprobenartige PCR-Testungen auf das Coronavirus durch. Die Kosten hierfür trägt der Staat, jedoch kann es dazu kommen, dass bis zum Vorliegen eines negativen Befunds das Hotel nicht verlassen werden darf.

Zypern führte den so genannten “Cyprus Flight Pass” ein. Dieser muss bis spätestens 24 Stunden vor dem Abflug online beantragt werden. Für Reisende, die aus den von der Regierung in der Liste der Kategorie-A-Länder geführten Staaten kommen, gibt es keine weiteren Maßnahmen. Kommt man aus der Kategorie B, so kann unter Umständen die Ausstellung des Cyprus Flight Pass verweigert werden oder aber die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der vorab hochgeladen werden muss, verlangt werden. Der Cyprus Flight Pass muss in ausgedruckter Form mitgeführt werden und bei der Passkontrolle in Larnaka bzw. Paphos vorgezeigt werden. Ohne diesen kann die Einreise verweigert werden. Süd-Zypern weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle eines Ausfalls des Online-Reiseregistrierungssystems auch die Formulare, die auf der Homepage heruntergeladen werden können, verwendet werden können. Diese müssen im “Fallback-Fall” händisch ausgefüllt werden und bei der Einreisekontrolle abgegeben werden. Auch Zypern weist die Fluggesellschaften mittels NOTAM an, dass der Cyprus Flight Pass bereits vor dem Einsteigen ins Flugzeug kontrolliert werden soll. Zu möglichen Strafen bei Missachtung der Vorschrift ist derzeit nichts bekannt, jedoch kann es zu einer Zurückweisung kommen.

Mittlerweile verlangt auch Spanien, dass die Einreise vorab angemeldet wird. Dies muss über die Homepage “Spain Travel Health Portal” erfolgen. Im Unterschied zu den anderen Staaten ist dies erst frühestens 48 Stunden vor der beabsichtigten Einreise möglich. Zusätzlich stellt der Mittelmeerstaat eine kostenlose App unter der Bezeichnung “SpTH” zur Verfügung. Auch über diese kann die Einreiseanmeldung erfolgen. Vor Ort muss dann ein QR-Code vorgezeigt werden. Dieser kann wahlweise auf dem Smartphone oder aber in Papierform vorgewiesen werden. Bis zum 31. Juli 2020 gilt in Spanien noch eine Übergangsregelung, denn auch ein klassisches Papierformular kann direkt bei der Einreise ausgefüllt werden. Ab 1. August 2020 wird nur noch der Strichcode akzeptiert und bei Missachtung kann es zu einer Zurückweisung kommen. Auch die Airlines sind dann angewiesen vor dem Abflug, beispielsweise beim Check-In-Schalter oder beim Boarding, das Vorhandensein des Einreise-QR-Codes zu kontrollieren.

In Italien kommt es nun ganz stark darauf an wo man hinreisen möchte. Während beispielsweise in Rom und Mailand keine weiteren Schritte notwendig ist, muss man für die Zielflughäfen Lamezia Terme (SUF), Olbia (OLB), Cagliari (CAG), Bari (BRI), Brindisi (BDS), Palermo (PMO), Catania (CTA) die beabsichtigte Einreise online anmelden. Bei Missachtung kann es zu einer Zurückweisung kommen. Die Airlines sind auch hier angewiesen den Ausdruck der Vorab-Anmeldung beim Check-In oder Boarding zu kontrollieren.

Nachstehende Länder verlangen ebenfalls eine Online-Anmeldung der Einreise:

  • Vereinigtes Königreich
  • Portugal (Region Madeira)

Nachstehende Länder empfehlen eine Online-Anmeldung der Einreise, verpflichten jedoch nicht explizit dazu:

  • Frankreich
  • Italien (ausgenommen die im Artikel genannten Airports, für die eine Voranmeldung verpflichtend ist)
  • Kroatien

Die folgenden Länder verlangen das Vorweisen von Einreise-Formularen in Papierform:

  • Malta
  • Frankreich
  • Irland
  • Marokko
  • Österreich (nur UMs)
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Spanien (ab 1. August 2020 nur noch online möglich)
  • Tunesien

Es wird dringend empfohlen, dass die notwendigen Einreiseformulare vorab zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt werden, da manche Fluggesellschaften beim Check-In-Schalter oder beim Boarding diese vorgewiesen haben wollen. Andernfalls kann die Beförderung verweigert werden. Manche Airlines stellen die Vordrucke beim Web-Check-In zum Download zur Verfügung oder aber hängigen diese am Airport am Schalter aus. Unabhängig davon wird empfohlen diese vorab über die offiziellen Homepages des jeweiligen Landes zu beziehen und bereits in ausgefüllter Form auf die Reise mitzunehmen. Bei Missachtung kann die Einreise verweigert werden.

Die in diesem Artikel genannten Angaben basieren auf dem Datenstand vom 8. Juli 2020 und haben keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit, da sich die Bestimmungen der einzelnen Länder dynamisch und äußerst häufig ändern. Daher wird dringend empfohlen, dass rechtzeitig vor der Abreise überprüft wird, ob eine Einreise in das Zielland möglich ist und welche Dokumente bzw. welche Online-Voranmeldung hierfür benötigt werden.

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