Der österreichische Konsumentenschützer Peter Kolba geht davon aus, dass die 2G-Regelung in der Hotellerie kein Grund für eine kostenlose Stornierung von Winterurlauben darstellt. Hierbei verweist der Jurist unter anderem auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Branche, die Stornogebühren vorsehen.
Genau aus diesem Grund appelliert Kolba, dass man im Zuge der Buchung eine kostenfreie Rücktrittsoption vereinbaren sollte und das schriftlich. Auf diese kann man sich im Falle des Falles dann berufen. Andernfalls könnten laut dem Konsumentenschützer Stornogebühren blühen. Kolba zitiert aus den Branchen-AGB, die viele Hoteliers anwenden. Demnach sind nachstehende Stornosätze vorgesehen: bis ein Monat vor Anreise 40 Prozent, bis eine Woche vor Anreise 70 Prozent und letzte Woche vor Anreise 90 Prozent des Arragementpreises können vom Hotelier verlangt werden.
„Wer während einer Pandemie bucht, kann sich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen eines unzumutbaren und überraschenden Ereignisses berufen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Viele Hoteliers in Ischgl haben 2020 vorzeitig abreisende Gäste bzw. bei Stornierungen Stornogebühren abgenommen und gleichzeitig auf Staatshilfen angesucht“.
Der VSV-Obmann empfiehlt daher wie folgt: „Nur kurzfristig Buchen, wenn es Corona-Lage erlaubt. Mit Hotelier kostenloses Storno für den Fall von Einschränkungen durch Corona schriftlich vereinbaren. Wenn man an Corona erkrankt und deshalb stornieren muss, sollte man Ersatz aus der Reisekostenrücktrittskosten Versicherung beanspruchen“.