In einer Zeit, in der die meisten Menschen ihre Flugreisen online buchen, sorgen undurchsichtige Zusatzgebühren und nachteilige Vertragsklauseln bei Fluggesellschaften für Unmut und Verwirrung. Zu den Hauptbeschwerdepunkten gehören versteckte Kosten wie Check-in-Gebühren, Sitzplatzreservierungsgebühren und Ticket-Service-Gebühren. Aufgrund zahlreicher Beschwerden hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums rechtliche Schritte gegen einige dieser Praktiken eingeleitet. Besonders im Fokus stehen dabei Ryanair und die Austrian Airlines (AUA).
Ryanair, bekannt für seine aggressiven Preismodelle, sieht sich mit einer Klage des VKI konfrontiert. Im Mittelpunkt stehen fünfzehn Klauseln, die zusätzliche Gebühren vorsehen. Eine dieser Gebühren betrifft die sogenannte „Kleinkindergebühr“ von 25 Euro, die erhoben wird, obwohl das Kind während des Flugs auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzt. Familien mit minderjährigen Kindern müssen zudem eine Sitzplatzreservierungsgebühr zahlen, um sicherzustellen, dass sie während des Flugs zusammen sitzen können. Diese Praxis führt effektiv zu versteckten Zusatzgebühren für Kinder.
Ein weiterer strittiger Punkt ist der Online-Check-In. Dieser ist bei Ryanair nur zwischen 24 Stunden und zwei Stunden vor Abflug kostenlos. Verpasst man dieses Zeitfenster, wird eine Gebühr von 55 Euro fällig, selbst wenn technische Probleme seitens der Fluggesellschaft den Check-In verhindern. Auch Umbuchungen sind mit hohen Kosten verbunden: Zwischen 45 und 100 Euro müssen Reisende zahlen, selbst wenn der neue Flug günstiger ist.
Ein besonderes Ärgernis ist das im Flugpreis inkludierte Handgepäck. Dieses entspricht nicht dem Standardmaß, sodass viele Reisende am Flughafen zusätzliche Gebühren zahlen müssen, wenn ihr Handgepäck die üblichen Maße überschreitet.
AUA: Abmahnung wegen unfairer Vertragsklauseln
Auch die Austrian Airlines stehen wegen ihrer Vertragsbedingungen in der Kritik. Der VKI hat mehrere Klauseln abgemahnt. Eine davon ist die Ticketausstellungsgebühr von bis zu fünf Euro. Da eine Beförderung ohne Ticket nicht möglich ist, sehen die Konsumentenenschützer diese Gebühr als unzulässig an. Zudem besagt eine weitere Klausel, dass die Erstattung des Flugpreises nicht oder nur gegen eine Gebühr möglich ist, selbst wenn Steuern, Gebühren und Zuschläge nicht angefallen sind. Diese sollten nach Ansicht der Jurist an die Passagiere zurückgezahlt werden.
Eine weitere strittige Regelung betrifft die Preisneuberechnung, wenn die Reihenfolge der gebuchten Flüge nicht eingehalten wird. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn ein Passagier einen Flug von Wien über Brüssel nach London bucht, aber nur den Flug von Wien nach Brüssel antritt.
Einige dieser Klauseln wurden bereits in früheren Verfahren des VKI gegen den Mutterkonzern Lufthansa für ungültig erklärt. Seit 2020 hat der VKI zudem erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen andere Fluggesellschaften wie Laudamotion, Wizz Air und Easyjet geführt.
Bis zur kommenden Woche hat die AUA Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Tut sie dies nicht, wird der VKI auch hier rechtliche Schritte einleiten. Johannes Rauch, der für den Konsumentenschutz zuständige Minister, betont: „Reisende müssen sich bei der Buchung darauf verlassen können, dass der bezahlte Preis alle üblichen Services abdeckt.“
Hintergrund und Verbraucherrechte
Die zunehmende Zahl von Beschwerden zeigt, dass viele Reisende Schwierigkeiten haben, die tatsächlichen Kosten ihrer Flüge zu erkennen und zu vergleichen. Die versteckten Gebühren machen es schwierig, den Endpreis zu ermitteln, was die Transparenz und Fairness im Markt erheblich beeinträchtigt. Es ist unzulässig, dass Fluggesellschaften zusätzliche Gebühren für grundlegende Dienstleistungen erheben, die früher im Ticketpreis inbegriffen waren.
Die aktuellen rechtlichen Maßnahmen gegen Ryanair und die AUA sind ein wichtiger Schritt, um mehr Transparenz und Fairness für Reisende zu schaffen. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei Bedarf rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um gegen unfaire Praktiken vorzugehen. Das Engagement des VKI und des Konsumentenschutzministeriums zeigt, dass die Interessen der Reisenden ernst genommen werden und Schritte unternommen werden, um die Reisesituation zu verbessern.