Mit der feierlichen Eröffnung der Koralmbahn am vergangenen Wochenende hat die Republik Österreich eines der ambitioniertesten Infrastrukturprojekte der zweiten Republik fertiggestellt. Kernstück der neuen Hochleistungsstrecke ist der 33 Kilometer lange Koralmtunnel, der das Koralpenmassiv durchschneidet und die Landeshauptstädte Graz und Klagenfurt unmittelbar miteinander verbindet. Durch die Inbetriebnahme verkürzt sich die Fahrzeit im Personenverkehr drastisch von bisher rund drei Stunden auf lediglich 41 Minuten.
Dieser Quantensprung in der Schieneninfrastruktur wird als Beginn eines neuen Zeitalters für den Fern- und Regionalverkehr im Süden des Landes gewertet. Während die technischen Superlative des Tunnelbaus und die logistische Meisterleistung im Vordergrund stehen, rücken mit dem Start des regulären Fahrbetriebs auch operative Aspekte in den Fokus. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) nimmt den erwarteten Ansturm von über 10.000 Fahrgästen am ersten Betriebswochenende zum Anlass, umfassend über die geltenden Bestimmungen bei Verspätungen, Ausfällen und Kapazitätsengpässen zu informieren. Die neue Strecke ist nicht nur eine technische Verbindung, sondern ein wettbewerbsrelevanter Korridor, auf dem ab Frühjahr 2026 neben den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) auch private Anbieter wie die Westbahn den Betrieb aufnehmen werden.
Strukturelle Bedeutung des Jahrhundertprojekts
Die Koralmbahn ist Teil des Baltisch-Adriatischen Korridors, einer der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen, die von Polen bis nach Italien reicht. Mit einer Gesamtlänge von 130 Kilometern umfasst die Neubaustrecke insgesamt 47 Tunnelkilometer und über 100 Brückenbauwerke. Die Trassierung ist für Geschwindigkeiten von bis zu 250 Kilometern pro Stunde ausgelegt, was die Strecke in die Kategorie der europäischen Hochgeschwindigkeitsnetze hebt. Die Investitionen in Milliardenhöhe zielen darauf ab, den Wirtschaftsraum Südösterreich zu stärken und die Erreichbarkeit zwischen der Steiermark und Kärnten auf ein Niveau zu bringen, das den Individualverkehr auf der Straße zeitlich deutlich unterbietet.
Neben der direkten Verbindung der Ballungsräume Graz und Klagenfurt profitieren auch ländliche Regionen durch neue Bahnhöfe wie den Intermodal-Knotenpunkt Weststeiermark. Die Prognosen gehen davon aus, dass das Passagieraufkommen durch die massive Zeitersparnis und die hohe Taktfrequenz in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen wird. Damit einher geht jedoch auch eine erhöhte Komplexität im Betriebsmanagement, insbesondere bei Störungen in einem der längsten Eisenbahntunnel der Welt.
Fahrgastrechte bei zeitlichen Abweichungen
Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens und der technischen Komplexität der Neubaustrecke weist die APF auf die EU-weit harmonisierten Fahrgastrechte hin, die durch nationale Regelungen in Österreich ergänzt werden. Für Reisende auf der Koralmbahn gelten klare Entschädigungssätze, die sich nach der Dauer der Ankunftsverzögerung am Zielort richten. Ab einer Verspätung von 60 Minuten haben Fahrgäste einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises. Erreicht die Verzögerung eine Dauer von 120 Minuten oder mehr, steigt dieser Anspruch auf 50 Prozent an.
Diese Regelungen greifen unabhängig von der Ursache der Verspätung, sofern diese im Verantwortungsbereich des Eisenbahnunternehmens liegt oder durch systemische Mängel begründet ist. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über Online-Formulare der Betreiber. Da die Koralmbahn als Hochleistungsstrecke konzipiert ist, können bereits kleine Störungen im Betriebsablauf zu Kettenreaktionen führen. In solchen Fällen sind die Unternehmen zudem verpflichtet, den Reisenden eine angemessene Betreuung zukommen zu lassen. Dazu zählen Verpflegung und Erfrischungen, sofern diese im Zug oder am jeweiligen Bahnhof verfügbar sind.
Regelungen bei Zugausfall und alternativer Beförderung
Sollte eine Verbindung auf der Koralmbahn komplett ausfallen, stehen den Passagieren weiterführende Rechte zu. Grundsätzlich besteht in einem solchen Fall die Wahlfreiheit zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Fahrpreises, einer kostenfreien Weiterreise mit dem nächsten verfügbaren Zug oder einer alternativen Beförderung zu vergleichbaren Bedingungen. Eine Besonderheit ergibt sich bei Ausfällen in den Abendstunden. Wenn beispielsweise die letzte planmäßige Verbindung des Tages zwischen Graz und Klagenfurt entfällt, kann unter bestimmten Umständen die Nutzung eines Taxis oder eine Hotelübernachtung erforderlich werden.
Die APF betont hierbei jedoch eine wichtige Verhaltensregel: Bevor Fahrgäste eigenständig alternative Transportmittel oder Unterkünfte buchen, muss zwingend versucht werden, Kontakt mit dem Bahnunternehmen aufzunehmen. Nur wenn das Unternehmen keine adäquate Lösung anbietet oder nicht erreichbar ist, können die Kosten für Taxi oder Hotel im Nachhinein zur Erstattung eingereicht werden. Die Dokumentation aller Belege und die Kommunikation mit dem Bord- oder Bahnhofspersonal sind in diesen Situationen essenziell für eine erfolgreiche Reklamation.
Umgang mit Kapazitätsgrenzen und Sicherheit
Ein Thema, das besonders an frequenzstarken Tagen wie dem Eröffnungswochenende an Bedeutung gewinnt, ist die Überfüllung von Zügen. Die Sicherheit des Bahnbetriebs hat oberste Priorität, weshalb das Zugpersonal berechtigt ist, Passagiere von der Mitfahrt auszuschließen, wenn die zulässige Kapazität überschritten wird. Sollte ein Fahrgast aufgrund von Überfüllung nicht befördert werden können, gelten rechtlich dieselben Ansprüche wie bei einem Zugausfall oder einer Verspätung.
Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Aufsichtsbehörde dringend die Buchung einer Sitzplatzreservierung, insbesondere im Fernverkehr. Werden Reisende trotz gültigen Tickets nicht mitgenommen, sollte dieser Umstand unmittelbar vor Ort dokumentiert werden. Die Anweisungen des Personals sind in jedem Fall bindend. Die APF fungiert hierbei als kostenlose Schlichtungsstelle, falls Forderungen nach einer Nichtmitnahme oder bei abgelehnten Entschädigungsanträgen zwischen Kunden und Bahnunternehmen strittig bleiben.
Zukunftsperspektiven und Wettbewerb im Südkorridor
Die Koralmbahn wird ab März 2026 Schauplatz eines verstärkten Wettbewerbs auf der Schiene. Mit dem geplanten Einstieg der Westbahn auf dieser Strecke wird sich das Angebot für die Passagiere weiter diversifizieren. Für die Fahrgäste bedeutet dies nicht nur eine größere Auswahl an Verbindungen, sondern erfordert auch eine genauere Kenntnis der jeweiligen Beförderungsbedingungen des genutzten Unternehmens.
Die APF bereitet sich auf diesen Zuwachs vor und erinnert daran, dass sämtliche Ansprüche unmittelbar nach Beendigung der Reise beim jeweiligen Betreiber geltend gemacht werden sollten. Die neue Infrastruktur im Süden Österreichs schafft eine leistungsfähige Basis für den Güter- und Personenverkehr, die den Wirtschaftsstandort nachhaltig transformieren wird. Mit der Verkürzung der Reisezeiten und der Modernisierung der Bahnhöfe entlang der Strecke wird ein Standard gesetzt, der den Schienenverkehr als primäres Massenverkehrsmittel in der Region festigt. Die konsequente Einhaltung und Kommunikation der Fahrgastrechte wird dabei als wesentlicher Faktor für die Akzeptanz und den Erfolg des neuen Süd-Korridors gesehen.