Der Deutsche Reiseverband übt scharfe Kritik an den Plänen der Regierung der Malediven, die nationale Güter- und Dienstleistungssteuer ab dem 1. Oktober 2026 auf ausländische Reiseveranstalter und Reisebüros auszuweiten.
Die gesetzliche Grundlage für diese Neuregelung wurde erst am 31. August 2026 verabschiedet. Durch die Reform sollen künftig auch Buchungs- und Vermittlungsleistungen für Unterkünfte, Verpflegung, Transporte und weitere touristische Angebote einer zusätzlichen Besteuerung unterliegen. Der Verband warnt vor erheblichen administrativen Hürden, unklärbaren Rechtsfragen und finanziellen Belastungen für die Reisebranche, da viele Pakete für die anstehende Wintersaison bereits verkauft und fest kalkuliert sind. In Abstimmung mit europäischen Partnerverbänden wird daher eine Verschiebung des Inkrafttretens sowie die Schaffung klarer Übergangsregelungen gefordert.
Rechtliche Grundlagen und Zeitplan der Steuerreform
Die Entscheidung der maledivischen Gesetzgebung sieht vor, die Abgabe der Goods and Services Tax künftig auch auf ausländische Akteure im Vertriebssystem von Reisen anzuwenden. Bisher konzentrierte sich das maledivische Steuersystem im Tourismussektor primär auf die Direktbesteuerung von lokalen Leistungsträgern wie Hotels, Resorts und Transportunternehmen vor Ort. Mit der Neuregelung werden jedoch sämtliche Erlöse erfasst, die durch die Vermittlung und den Verkauf maledivischer Reiseleistungen im Ausland entstehen.
Der enge zeitliche Rahmen zwischen der Verabschiedung des Gesetzes Ende August und dem geplanten Inkrafttreten Anfang Oktober stößt in der Reisebranche auf Unverständnis. Wirtschaftswissenschaftliche Analysen zur Touristikfinanzierung weisen darauf hin, dass die Vorlaufzeiten für die Kalkulation von Pauschalreisen üblicherweise sechs bis zwölf Monate betragen. Die extrem kurze Frist von wenigen Wochen lässt den betroffenen Unternehmen kaum Spielraum für eine Anpassung ihrer Buchungssysteme, Vertragswerke und Preiskalkulationen.
Folgen für bereits verkaufte Reisen und die Wintersaison
Besonders problematisch stellt sich die Lage für das bevorstehende Wintergeschäft dar. Viele Verbraucher in Deutschland und Europa haben ihre Urlaubsreisen auf die Malediven für die Monate ab Oktober 2026 bereits gebucht und vollständig oder teilweise bezahlt. Die Verträge zwischen Kunden und Reiseveranstaltern sind rechtlich bindend.
Nach dem deutschen Pauschalreiserecht sowie den entsprechenden EU-Richtlinien sind nachträgliche Preiserhöhungen durch den Veranstalter nur unter sehr strengen Auflagen möglich. Preisanpassungen wegen geänderter Steuern sind kurz vor Reiseantritt rechtlich oft ausgeschlossen oder an enge Fristen und Rücktrittsrechte für Verbraucher gekoppelt. In vielen Fällen müssen Reiseveranstalter die zusätzlichen Steuerlasten somit aus den eigenen Margen decken. DRV-Präsident Albin Loidl betonte in diesem Zusammenhang, dass die Malediven ein wichtiger Zielmarkt für europäische Reisende seien, weshalb steuerliche Neuregelungen planbar, verhältnismäßig und praxisnah gestaltet werden müssten. Eine kurzfristige Verteuerung laufe den ökonomischen Realitäten des Reisebetriebs entgegen.
Vorstöße des DRV und internationale Verhandlungen
Um eine Überlastung der Reiseunternehmen abzuwenden, hat sich der Deutsche Reiseverband direkt an die Regierung der Malediven gewandt. In einem offiziellen Schreiben fordert der Verband den Aufschub der Steuereinführung. Neben einer zeitlichen Verschiebung verlangt der DRV klare Anwendungsrichtlinien, vereinfachte Melde- und Abrechnungsverfahren sowie die Einführung von Schwellenwerten, damit kleinere Reisebüros und Spezialveranstalter nicht unter dem Bürokratieaufwand zusammenbrechen.
Die Botschaft der Republik Malediven in Berlin hat auf die Einwände reagiert und mitgeteilt, dass sie die vorgebrachten Bedenken der deutschen Wirtschaft aufgreife. Das Anliegen sei an das Außenministerium sowie die zuständigen Finanzbehörden in Male weitergeleitet worden. Ob es zu einer formalen Verschiebung des Stichtags kommt, ist derzeit Gegenstand interner Abstimmungen der maledivischen Regierung.
Verwaltungsaufwand und offene Umsetzungsfragen
Zusammen mit dem Europäischen Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter wird zudem auf die zahlreichen ungelösten Detailfragen hingewiesen. Bislang fehlen präzise Bestimmungen darüber, wie ausländische Unternehmen ohne Sitz auf den Malediven im lokalen Steuersystem registriert werden sollen. Unklarheit herrscht auch bei der genauen Bemessungsgrundlage, insbesondere hinsichtlich der Berechnung steuerpflichtiger Margen innerhalb mehrstufiger Vertriebsketten über Großhändler, Reiseveranstalter und Online-Portale.
Darüber hinaus fehlen klare Regelungen für den Umgang mit Stornierungen, nachträglichen Umbuchungen, Gutschriften und Preisnachlässen. Ohne digitale Schnittstellen und standardisierte Meldeverfahren droht den Unternehmen ein massiver administrativer Zusatzaufwand. Die Verbände fordern deshalb eine mehrmonatige Übergangsphase, um die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Steuerabwicklung zu schaffen.