Kundenfeindlichkeit: Brüssel nimmt Airlines unter die Lupe

Europäisches Parlament Straßburg (Foto: Pixabay).
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Kundenfeindlichkeit: Brüssel nimmt Airlines unter die Lupe

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Die EU-Kommission nimmt das Verhalten der Fluggesellschaften in Sachen Fluggastrechte genauer unter die Lupe, denn Erstattungen werden von vielen Anbietern immer noch gesetzeswidrig verschleppt und auf die lange Bank geschoben. Dabei spielt auch eine Rolle, dass manche Anbieter Tickets verkaufen und mutmaßlich gar nicht die Absicht haben die Flüge durchzuführen.

Welchen dubiosen Ausreden sich Fluggesellschaften bedienen, zeigt auch ein vorliegendes Schreiben, dass ein Austrian Airlines Passagier, dessen Flug nach Deutschland ohne Information annulliert wurde. Der Carrier versuchte sich dann vor der Ausgleichsleistung mit der „Corona-Ausrede“ zu drücken. Letztlich konnte ein Rechtsanwalt mit der Androhung einer Klage die AUA zur Zahlung bewegen.

Diese Argumentation schickt Austrian AIrlines AG unzulässigerweise an Kunden. Der Name des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin wurde von Aviation Direct geschwärzt.

Brüssel drückte im Vorjahr beide Augen zu

Die EU-Kommission vermutet, dass das kundenfeindliche Verhalten der Fluggesellschaften regelrecht System hat. Viele Anbieter spekulierten im vergangenen Frühjahr darauf, dass Brüssel eine „Gutscheinlösung“ durchwinkt, jedoch kam diese nie. Man wartete nicht nur ab, sondern viele Anbieter, darunter auch Lufthansa, Ryanair, Wizz Air, Air France-KLM und viele weitere, haben absichtlich die automatischen Erstattungsfunktionen deaktiviert. So produzierte man künstlich einen Rückstau und beispielsweise Lufthansa rühmte sich dann in regelmäßigen Abständen damit, dass man ja ach so viele Erstattungen geleistet habe.

Die Fluggesellschaften haben bewusst das Gesetz ignoriert und zunächst drückte die EU-Kommission angesichts der außergewöhnlichen Gesamtsituation noch beide Augen zu. Da viele Anbieter die Praxis aber nicht abgestellt haben, sondern Tickets zu günstigen Preisen anbieten, jedoch dann die Aufnahme der Route immer wieder und wieder nach hinten verschieben, nehmen die Wettbewerbshüter das Geschäftsgebaren genauer unter die Lupe.

Das Problem an der Sache ist, dass es bei von der Airline veranlassten Stornierungen ständig dazu kommt, dass nach dem Motto „Friss oder Stirb“ gehandelt wird. Beispielsweise weigert sich Wizz Air strikt auf andere Airlines umzubuchen, obwohl die Rechtslage nicht nur eindeutig ist, sondern auch ein entsprechend anwendbares OGH-Urteil vorliegt. Andere Fluggesellschaften sind für ihre Passagiere dann unerreichbar oder schieben dubiose Ausreden vor warum die Ersatzbeförderung unmöglich sein soll. Will der Passagier sein Geld zurück, dann kann es richtig mühsam werden. Nur wenige Airlines machen es den Fluggästen einfach. Und noch weniger Fluggesellschaften halten sich an die siebentägige Erstattungsfrist.

Empfindliche Geldstrafen blühen

Bei der Kommission brachte die Verbraucherschutzorganisation BEUC eine offizielle Wettbewerbsbeschwerde ein. Es handelt sich übrigens nicht um die erste Maßnahme der Konsumentenschützer, jedoch wurde die Eingabe vom Sommer nicht weiter behandelt. Nun scheint der Kommission der Geduldsfaden gerissen zu sein, denn ein formelles Untersuchungsverfahren wurde eröffnet. Die in der Beschwerde benannten, aber von der EU-Kommission nicht öffentlich gemachten, Fluggesellschaften müssen sich nun innerhalb von drei Wochen zu den Vorwürfen äußern.

Laut Medienmitteilung wollen die Wettbewerbshüter dann entscheiden, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Das Ergebnis des Verfahrens ist noch völlig offen, doch im schlimmsten Fall können den Fluggesellschaften empfindliche Sanktionen in Form von Geldstrafen drohen. Diese können exorbitant hoch ausfallen. Da sich die Höhe am Umsatz orientiert, könnten die Airlines aufgrund des „Seuchenjahrs 2020“ möglicherweise günstiger als sonst davonkommen. Im Vorjahr haben die meisten Fluggesellschaften nur sehr wenig verdient.

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