
ÖAMTC: Hohes Interesse an neuem EU-Drohnenregulativ
Seit Jahresbeginn gilt in Österreich das neue EU-weite Drohnenregulativ, das wichtige Neuerungen wie die Online-Registrierung, den Drohnenführerschein und neue Kategorien zur Unterteilung der Fluggeräte mit sich brachte. Aktuell haben 25.000 Drohnenpiloten die ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Informationen zu den neuen Regeln installiert. Das große Interesse an den Fluggeräten spiegelt sich aber auch in zahlreichen Anfragen beim ÖAMTC wider, was es nun zu beachten gilt, damit man legal und sicher im Luftraum unterwegs ist. „Gerade jetzt bei frühlingshaftem Wetter und wenige Wochen vor Ostern kontaktieren uns viele Eltern, die ihren Kindern eine Drohne schenken wollen. Sie fragen, ob eine bestimmte Drohne als Spielzeugdrohne gilt oder ob eine Registrierung sowie die Absolvierung des Drohnenführerscheins notwendig sind“, erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Die Auskunft ist meist ernüchternd: Denn für alle Drohnen mit montierter Kamera muss prinzipiell eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und eine Online-Registrierung erfolgen. „Einzige Ausnahme ist, wenn die Drohne unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt und somit für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Ein weiterer Hinweis ist die CE-Kennzeichnung. Sie muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Fehlt diese Kennzeichnung, kann das Gerät nicht als Spielzeug verkauft werden „, stellt Hetzendorfer klar. Erfahrungsgemäß fallen nur sehr kleine, maximal handtellergroße Drohnen unter diese Spielzeugrichtlinie. Die fünf wichtigsten Neuerungen durch die EU-Drohnenverordnung Gilt die Drohne nicht als Spielzeug, sollte man sich – am besten schon vor der Anschaffung – über die geltenden Vorschriften informieren. Der ÖAMTC-Drohnenexperte fasst die wichtigsten Punkte zusammen: Registrierungspflicht: Alle Drohnen über 250 g müssen auf der Online-Plattform www.dronespace.at registriert werden.






