März 2, 2021

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März 2, 2021

ÖAMTC: Hohes Interesse an neuem EU-Drohnenregulativ

Seit Jahresbeginn gilt in Österreich das neue EU-weite Drohnenregulativ, das wichtige Neuerungen wie die Online-Registrierung, den Drohnenführerschein und neue Kategorien zur Unterteilung der Fluggeräte mit sich brachte. Aktuell haben 25.000 Drohnenpiloten die ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Informationen zu den neuen Regeln installiert. Das große Interesse an den Fluggeräten spiegelt sich aber auch in zahlreichen Anfragen beim ÖAMTC wider, was es nun zu beachten gilt, damit man legal und sicher im Luftraum unterwegs ist. „Gerade jetzt bei frühlingshaftem Wetter und wenige Wochen vor Ostern kontaktieren uns viele Eltern, die ihren Kindern eine Drohne schenken wollen. Sie fragen, ob eine bestimmte Drohne als Spielzeugdrohne gilt oder ob eine Registrierung sowie die Absolvierung des Drohnenführerscheins notwendig sind“, erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Die Auskunft ist meist ernüchternd: Denn für alle Drohnen mit montierter Kamera muss prinzipiell eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und eine Online-Registrierung erfolgen. „Einzige Ausnahme ist, wenn die Drohne unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt und somit für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Ein weiterer Hinweis ist die CE-Kennzeichnung. Sie muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Fehlt diese Kennzeichnung, kann das Gerät nicht als Spielzeug verkauft werden „, stellt Hetzendorfer klar. Erfahrungsgemäß fallen nur sehr kleine, maximal handtellergroße Drohnen unter diese Spielzeugrichtlinie. Die fünf wichtigsten Neuerungen durch die EU-Drohnenverordnung Gilt die Drohne nicht als Spielzeug, sollte man sich – am besten schon vor der Anschaffung – über die geltenden Vorschriften informieren. Der ÖAMTC-Drohnenexperte fasst die wichtigsten Punkte zusammen: Registrierungspflicht: Alle Drohnen über 250 g müssen auf der Online-Plattform www.dronespace.at registriert werden.

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Australien: Boeing 737 Max darf wieder fliegen

Boeings krisengeschüttelte 737-Max erhielt Ende Feber 2021 in Australien die Wiederzulassung. Derzeit gibt es auf dem südlichen Kontinent keinen Operator dieses Musters, so dass sich die Auswirkungen der Aufhebung des Flugverbots in sehr eng gesteckten Grenzen halten. Die chinesische Zivilluftfahrtbehörde hält weiterhin am Grounding fest. Derzeit ist nicht absehbar wann das Flugverbot aufgehoben werden könnte. Für Boeing ist China ein äußerst wichtiger Markt, da man hier sehr viele Maschinen absetzen konnte. In Australien wartet Virgin Australia auf die Auslieferung von 25 Boeing 737-Max-10. Aufgrund der Verzögerungen ist nicht damit zu rechnen, dass die erste Einheit vor Mitte 2023 übergeben werden kann. Andere fixe Bestellungen hat Boeing auf diesem Kontinent nicht. Laut CASA dürfen nun Fiji Airways und Singapore Airlines (Silk Air) mit Maschinen des Typs Boeing 737 Max 8 nach Australien fliegen. Da die Angebote derzeit stark ausgedünnt bzw. pausiert sind, wird die Max auf dem südlichen Kontinent ein eher seltener Gast blieben.

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Einreiseanmeldungen: Anschober feiert sich selbst

Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) feiert sich mal wieder selbst. Diesmal ist er ganz davon überzeugt, dass die Online-Einreiseanmeldungen (Pre-Travel-Clearance) ein Erfolg auf ganzer Linie sein sollen. Der Verwaltungsaufwand wäre massiv gesenkt worden. Laut dem Regierungsmitglied habe es seit dem 15. Jänner 2021 858.000 Pre-Travel-Clearance-Einreichungen gegeben. Davon wurden 85 Prozent über das Internet und der Rest in Form der Papierformulare erstattet. Seit der verpflichtenden Registrierung von PendlerInnen stieg die Inanspruchnahme der Pre-Trave-Clearance um das bis zu 8-fache. Allein in der vergangenen Woche wurden 238.000 Einreisen nach Österreich vorab online registriert. „Durch die elektronische Vorerfassung der Daten und die Digitalisierung dieses Prozesses schaffen wir eine massive Entlastung der involvierten Behörden und gleichzeitig die notwendige Kontrolle, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die dadurch freiwerdenden Ressourcen können beispielsweise für das Contact Tracing eingesetzt werden. Ich freue mich sehr, dass die Maßnahme so gut angenommen wird und möchte mich bei allen Beteiligten für die gute technische Umsetzung bedanken“, so Gesundheitsminister Anschober. Das Pre-Travel-Clearance-Formular findet sich unter diesem Link auf der Homepage der Bundesregierung. Wichtig: Österreich erhebt keinerlei Gebühren für die Einreiseanmeldung. In Deutschland kam es wiederholt dazu, dass Passagiere Betrügern aufgesessen sind, die gegen Bezahlung das Ausfüllen vornehmen wollten. Die deutsche Bundespolizei warnt ausdrücklich und rät ausschließlich die offiziellen Homepages der Behörden zu nutzen.

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Rumänien: Just Us Air wirft das Handtuch

Der rumänischen Charterfluggesellschaft Just Us Air wurden am 1. März 2021 AOC und Betriebsbewilligung entzogen. Laut lokalen Medienberichten soll der Carrier selbst den entsprechenden Antrag gestellt haben, da man den Geschäftsbetrieb aufgeben will. Der auf die Erbringung von Charter- und ACMI-Dienstleistungen spezialisierte Anbieter sieht demnach keine kurzfristige Erholung der Branche. Eigenen Angaben nach konnte man für die kommenden Monate keine Aufträge an Land ziehen. Daher zieht man nun den Schlussstrich und will das Unternehmen freiwillig schließen. In diesem Zusammenhang brachte man Anträge auf Suspendierung der luftfahrtrechtlichen Zulassungen ein. Erst vor wenigen Tagen sorgte Just Us Air in Irland für Aufsehen, denn auf Antrag des Unternehmens ordnete ein irisches Gericht die Pfändung eines Flugzeugs Air Moldova an. Die betroffene Maschine wurde auf dem Flughafen Dublin an die Kette gelegt, was auch zur Streichung von Flügen führte. Hintergrund der Maßnahme waren unbezahlte Rechnungen aus ACMI-Dienstleistungen.

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Quarantäne: Kölner Anwälte fordern 500 Euro Schmerzensgeld pro Tag

Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Köln fordert im Auftrag von Mandaten, die nach ihrer Rückkehr aus „Risikogebieten“ trotz negativem PCR-Befund in Quarantäne mussten, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Juristen halten die pauschale Absonderung von Personen, die sich in „Risikogebieten“ aufgehalten haben, für unrechtmäßig. Grundlage der Klage bildet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. In diesem wurde im November 2020 die Einreiseverordnung des deutschen Bundeslands Nordrhein-Westfalen gekippt. Die Richter erachteten die Quarantäne bei der Rückkehr aus „Risikogebieten“ für unrechtmäßig. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich ist der Ansicht, dass während der Pandemie „mehrere Tausend“ Absonderungsbescheide unrechtmäßig ergangen sein sollen. Die Anwälte sind der Meinung, dass primär die pauschale „häusliche Quarantäne“ nach der Rückkehr aus „Risikogebieten“ sowie nach einem möglichen Kontakt mit einer infizierten Person unrechtmäßig sein könnte und zwar insbesondere dann, wenn der Betroffene einen negativen PCR-Befund vorweisen konnte. „Reiserückkehrer pauschal in häusliche Quarantäne zu schicken ist Unsinn, denn die Reise als solche führt ja nicht zu einer Gefährdung, sondern nur eine höhere Anzahl von Kontakten mit potenziell Infizierten. Eine Reise beinhaltet aber nicht unbedingt eine höhere Anzahl von Kontakten mit Infizierten und damit ein höheres Risiko sich zu infizieren. Das muss individuell betrachtet werden, wird aber derzeit in den Corona-Verordnungen pauschal unterstellt. Das ist schlicht falsch und damit unrechtmäßig“, so Rechtsanwalt Tobis Ulbrich in einer Medienmitteilung. Konkret gefordert werden Schmerzensgelder in der Höhe von 100 bis 500 Euro pro Tag Absonderung. Die Kanzlei bietet auch ihre Dienstleistungen an und schreibt in der Pressemitteilung, dass man die Ansprüche aller Interessieren prüfen würde. Was jedoch am Ende

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Air Astana sieht erste Anzeichen der Luftfahrt-Erholung

Die kasachische Air Astana schrieb im Vorjahr einen Verlust in der Höhe von 94 Millionen U.S.-Dollar und schrieb damit erst zum zweiten Mal in der Firmengeschichte rote Zahlen. Nun sieht der Carrier aber erste Anzeichen für eine Erholung der Branche. Das Ergebnis aus dem Jahr 2020 wurden, bedingt durch die Coronavirus-Pandemie, stark von dem vollständigen oder teilweisen Aussetzen des Flugbetriebs geprägt, was zu einem Kapazitätsminus von 47 Prozent sowie einen Umsatzrückgang von 55 Prozent führte. Die Gesamtzahl der beförderten Passagiere sank um 28 Prozent auf 3,7 Millionen Reisende. „Keine Frage, die Auswirkungen der Pandemie auf den internationalen Reiseverkehr sind verheerend. Air Astana ist jedoch widerstandsfähig. Der innerkasachische Flugverkehr konnte sich seit Mai 2020 stark erholen, und unser Low-Cost-Carrier FlyArystan verzeichnete 2020 sogar ein Passagierwachstum von 110 Prozent. Für Cargo war es ebenfalls ein gutes Jahr: Hier haben wir eine Boeing 767 zu einer reinen Frachtmaschine umgerüstet. Das in Teilen wiederaufgenommene internationale Streckennetz sowie neue touristische Verbindungen haben in den letzten Wochen des Jahres 2020 wieder zu besseren Erträgen und einer erfreulicheren Auslastung geführt. Dieser Trend setzt sich auch 2021 fort, weshalb wir mit einer gewissen Zuversicht in die Zukunft blicken“, so Air-Astana-Chef Peter Foster. Fluggesellschaft setzt auf A321LR Laut Mitteilung des Carriers soll sich das finanzielle Ergebnis, das in den Monaten Jänner und Feber 2021 erzielt wurde, auf dem höchsten Stand seit 2017 befinden. Dies deutet man als erstes Anzeichen für eine mögliche Erholung der gesamten Branche. Einzelheiten zur Anzahl der in den beiden Monaten beförderten Passagiere kommunizierte das Unternehmen

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Zürich konnte ASQ-Award verteidigen

Der Flughafen Zürich-Kloten konnte ungeachtet des aufgrund der Corona-Pandemie starken Passagierrückgangs erneut den ASQ-Award als „bester Airport Europas“ in der Kategorie zwischen 25 und 40 Millionen Passagieren gewinnen. Der ASQ Award wird jährlich vom Airports Council International (ACI) World, dem internationalen Dachverband der Flughafenbetreiber, vergeben. Die Auszeichnung würdigt Flughäfen auf der ganzen Welt, die nach Meinung ihrer eigenen Passagiere das beste Kundenerlebnis bieten. Die Befragung der Passagiere findet jeweils kurz vor dem Boarding statt. Der Fragebogen beinhaltet 34 verschiedene Kategorien wie Check-in, Sicherheitskontrolle und Verpflegungsmöglichkeiten. Die Erhebung zeigt, dass die Passagiere am Flughafen Zürich vor allem die gute Verkehrsanbindung, das Ambiente und die Sauberkeit schätzen. Es ist bereits das fünfte Mal nach 2006, 2008, 2018 und 2019, dass der Flughafen Zürich den ersten Platz bei einem ASQ Award belegt. „Ich freue mich sehr, dass wir trotz dieses Ausnahmejahrs und der enorm schwierigen und belastenden Bedingungen die Auszeichnung als besten Flughafen Europas unserer Grösse entgegennehmen dürfen. Auch wir mussten das Angebot reduzieren, aber die Bewertung zeigt uns, dass wir den Fokus auf den Erhalt der richtigen Dienstleistungen legen und die Passagiere unsere Arbeit schätzen. Diese Wertschätzung gebührt auch unseren 280 Partnerfirmen und allen Mitarbeitenden hier am Flughafen, an der Front und im Hintergrund“, erklärt Stephan Widrig, CEO der Flughafen Zürich AG.

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Innerdeutscher Flugverkehr um 91,4 Prozent eingebrochen

Im Jänner 2021 zählten die deutschen Flughäfen 1.769.528 Passagiere. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahresmonat waren das um 88,6 Prozent weniger Reisende. Das Frachtaufkommen stieg um 14,2 Prozent auf 404.196 Tonnen. Mit einem Minus von 91,4 Prozent war der innerdeutsche Flugverkehr besonders stark rückläufig. Europa-Ziele waren um 88,4 Prozent weniger gefragt. Mit einem Rückgang von 87 Prozent kam die Langstrecke ein wenig „besser“ weg. Die Zahl der gewerblichen Flugbewegungen ging um 72,3 Prozent zurück, das sind 44.016 Starts und Landungen. „Das Passagieraufkommen verharrte zu Beginn des Jahres weiter am Boden. Die minimale Erholungskurve um die Weihnachtsfeiertage im Dezember endete mit Beginn des neuen Jahres. War das geringe Aufkommen in den ersten Januartagen noch von Reiserückkehrern geprägt, fiel die Verkehrsnachfrage von Woche zu Woche. Seit Mitte Januar liegt die Luftverkehrsnachfrage unter der inoffiziellen Lockdown-Grenze von 10 Prozent. Hohe Inzidenzzahlen nicht nur in Deutschland führten zu erneuten Grenzschließungen und Einreiseverboten. Harte Reiseeinschränkungen und Empfehlungen nicht notwendige Reisen zu unterlassen, ließen viele auf Mobilität verzichten. Die Luft- und Reisebranche befindet sich den gesamten Januar faktisch im Lockdown. Die Luftverkehrsbranche kommt nicht aus der Krise. Dennoch erfüllen die Flughäfen ihre Daseinsvorsorgefunktion und ermöglichen die Verkehrsanbindung der Regionen aus der Luft“, so der Flughafenverband ADV. Wachstum im Cargo-Bereich Im Gegensatz zur Passage bleibt die Luftfracht der Hoffnungsschimmer. Die Einladungen legen mit +15,1 Prozent (203.294 Tonnen) und die Ausladungen mit +13,3 Prozent (200.902 Tonnen) kräftig zu. Vor allem die Integratorstandorte mit einem hohen Anteil an Expressfracht profitieren aktuell von der großen Nachfrage im Online-Handel. Die stabilen

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Frankfurt: Ex-Wisag-Mitarbeiter im Hungerstreik

Seit vergangenem Mittwoch befinden sich etwa 24 ehemalige Mitarbeiter des deutschen Bodendienstleisters Wisag im Hungerstreik. Diese demonstrieren so gegen die Kündigung von insgesamt 230 Beschäftigten. Den Personalabbau, der im Dezember 2020 vorgenommen wurde, wird von den Betroffenen als unrechtmäßig betrachtet. Laut der gewerkschaftsnahen Worlds Socialists Web sollen sich unter den Gekündigten 31 Busfahrer befinden, die angeblich seit Oktober 2020 keinen Lohn bekommen haben. Weiters kritisiert der Bericht, dass die lokalen Medien den Hungerstreik der ehemaligen Wisag-Mitarbeiter nicht weiter beachtet hätten. Die Betroffenen wollen mit dem Hungerstreik darauf aufmerksam machen, dass sie Opfer der Corona-Pandemie sind. Vor der Krise galten ihre Jobs als sicher, jedoch änderte sich das aufgrund der eingebrochenen Nachfrage schlagartig.  Die Prorestmaßnahme wird am Flughafen Frankfurt am Main durchgeführt. Ein Ärgernis für die Busfahrer ist auch, dass die Firma Wisag die betroffene Abteilung geschlossen hat. Die Mitarbeiter sollen an eine Tochterfirma namens Sky City Bus übergehen. Das soll jedoch in den Augen der Fahrer zum Nachteil führen, denn diese sagen, dass sie hinsichtlich der Seniorität wieder bei null anfangen würden. Weiters werfen die Ex-Mitarbeiter auf Pappschildern vor, dass Wisag über zahlreiche Tochterfirmen und Subunternehmer das System perfektioniert habe. Das Unternehmen weist die Vorwürfe entschieden zurück. Arbeitsamt und Gewerkschaft werden ebenfalls kritisiert Ein weiterer Vorwurf richtet sich gegen das deutsche Arbeitsamt, da die ehemaligen Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht klagen und eine Überbrückungshilfe vom Jobcenter benötigen. Dieses soll jedoch unter dem Vorwand Corona die notwendigen Vorsprachen immer wieder nach hinten verschieben. Das hat finanzielle Konsequenzen, den einige der Hungerstreikenden stehen

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Alaska-A320 landet bei Volotea

Volotea will eine aus vorerst 15 Einheiten bestehende Airbus-A320-Teilflotte aufbauen, Alaska Airlines will die A320ceo-Modelle durch Boeing 737-Max ersetzen. Das passt durchaus zusammen, denn die N621VA wurde von Bangor nach Glasgow überstellt. Bald geht es für die künftige EC-NNZ weiter nach Palma de Mallorca. Der spanische Billigflieger ist neuer Leasingnehmer der Maschine, die sich im Eigentum von Alaska Airlines befindet. Insgesamt sicherte sich Volotea 15 Exemplare, die zuletzt bei Vueling, Aeroflot und eben Alaska Airlines im Einsatz waren. Bedingt durch die Ausflottung der Boeing 717 befindet ist der Lowcoster nun ein reiner Airbus-Operator. Der Überstellungsflug von den USA nach Europa wurde unter dem Callsign des U.S.-Carriers durchgeführt. Die Maschine trägt jedoch schon die Livery des Leasingnehmers. Die nunmehrige EC-NNZ  soll in Kürze in den Liniendienst gestellt werden. Das Titelbild zeigt die betroffene Maschine noch in der Lackierung von Alaska Airlines. Untenstehend ist ein Twitterposting eingebettet, das selbiges Flugzeug, jedoch nun in der Livery von Volotea, zeigt.

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