Quarantäne: Kölner Anwälte fordern 500 Euro Schmerzensgeld pro Tag

Häusliche Quarantäne (Foto: Reshot.com/barash118).
Häusliche Quarantäne (Foto: Reshot.com/barash118).

Quarantäne: Kölner Anwälte fordern 500 Euro Schmerzensgeld pro Tag

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Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Köln fordert im Auftrag von Mandaten, die nach ihrer Rückkehr aus „Risikogebieten“ trotz negativem PCR-Befund in Quarantäne mussten, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Juristen halten die pauschale Absonderung von Personen, die sich in „Risikogebieten“ aufgehalten haben, für unrechtmäßig.

Grundlage der Klage bildet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. In diesem wurde im November 2020 die Einreiseverordnung des deutschen Bundeslands Nordrhein-Westfalen gekippt. Die Richter erachteten die Quarantäne bei der Rückkehr aus „Risikogebieten“ für unrechtmäßig. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich ist der Ansicht, dass während der Pandemie „mehrere Tausend“ Absonderungsbescheide unrechtmäßig ergangen sein sollen.

Die Anwälte sind der Meinung, dass primär die pauschale „häusliche Quarantäne“ nach der Rückkehr aus „Risikogebieten“ sowie nach einem möglichen Kontakt mit einer infizierten Person unrechtmäßig sein könnte und zwar insbesondere dann, wenn der Betroffene einen negativen PCR-Befund vorweisen konnte.

„Reiserückkehrer pauschal in häusliche Quarantäne zu schicken ist Unsinn, denn die Reise als solche führt ja nicht zu einer Gefährdung, sondern nur eine höhere Anzahl von Kontakten mit potenziell Infizierten. Eine Reise beinhaltet aber nicht unbedingt eine höhere Anzahl von Kontakten mit Infizierten und damit ein höheres Risiko sich zu infizieren. Das muss individuell betrachtet werden, wird aber derzeit in den Corona-Verordnungen pauschal unterstellt. Das ist schlicht falsch und damit unrechtmäßig“, so Rechtsanwalt Tobis Ulbrich in einer Medienmitteilung.

Konkret gefordert werden Schmerzensgelder in der Höhe von 100 bis 500 Euro pro Tag Absonderung. Die Kanzlei bietet auch ihre Dienstleistungen an und schreibt in der Pressemitteilung, dass man die Ansprüche aller Interessieren prüfen würde. Was jedoch am Ende ein Gericht entscheidet, wird sich noch zeigen.

1 Comment

  • Paul Fuhrmann , 2. März 2021 @ 13:47

    Corona ist ein Lüge.

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