KV-Abschluss Hotel- und Gastgewerbe: 3,7 Prozent Lohn- und Gehaltsplus

Foto: Pixabay.
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Die Sozialpartner, die Gewerkschaften Vida und GPA sowie die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), konnten sich auf einen Kollektivvertragsabschluss im Hotel- und Gastgewerbe einigen. Für die Beschäftigten gibt es ab 1. Mai 2022 durchschnittlich um 3,7 Prozent mehr Lohn und Gehalt.

„Die Beschäftigten haben sich diese Einkommenssteigerung nach zwei sehr herausfordernden Jahren voller Existenzängste mehr als verdient“, freuen sich Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida, und Andreas Laaber von der Gewerkschaft GPA. Der neue Mindestlohn für Hilfskräfte liegt ab 1. Mai bei 1.629 Euro und für Fachkräfte in den ersten beiden Berufsjahren bei 1.700 Euro. Seit Inkrafttreten des letzten Kollektivvertrags vor drei Jahren beträgt die Einkommenssteigerung etwa für einen ausgelernten Koch somit 100 Euro, führt Tusch weiter aus. Die Lehrlingseinkommen liegen ab 1. Mai bei 815 Euro im ersten Lehrjahr, 925 Euro im zweiten, 1.055 Euro im dritten und 1.145 Euro im vierten Lehrjahr. 

Der bereits im letzten Jahr vereinbarte Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter und Angestellte im Hotel und Gastgewerbe für die Jahre 2021 und 2022 sah ab 1.5.2022 eine Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter um durchschnittlich 2,35 Prozent vor. Bei den Verhandlungen in der ersten Jahreshälfte 2021 war die aktuelle Inflationsentwicklung jedoch nicht absehbar. „Trotz der extrem schwierigen Zeit für die Branche durch die Pandemie, tragen wir auch Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und haben die bereits beschlossenen Lohn- und Gehaltserhöhungen ab 1.5.2022 nochmals spürbar angehoben“, kommentieren Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, Chefverhandler der gastgewerblichen Fachverbände in der WKÖ, das Verhandlungsergebnis.

Beide Seiten unterstreichen das konstruktive Gesprächsklima bei den Verhandlungen. „Sowohl die Betriebe als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten bereits in der Pandemie mit vielen Beschränkungen und Einschnitten zur Recht kommen.  Mit dem erzielten Abschluss, der ohne gute Verhandlungspartner auf beiden Seiten nicht möglich gewesen wäre, können alle Beteiligten optimistisch in die Zukunft blicken. Die Sozialpartnerschaft hat sich bewährt“, schließen Tusch, Laaber, Kraus-Winkler und Pulker. 

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