Das Landgericht Hannover räumt die Zweifel aus dem Weg und stellt klar: Reiseanbieter müssen ihre Kunden klar erkennbar darauf aufmerksam machen, dass sie einen Rückerstattungsanspruch haben.
Dieser gerichtlichen Entscheidung lag ein Verfahren gegen den Reiseveranstalter TUI zugrunde. Dieser, aber auch zahlreiche andere Unternehmen, hatten vor allem in der anfänglichen Phase der Pandemie lediglich darauf hingewiesen, dass Kunden bei abgesagten Reisen Anspruch auf einen Gutschein oder eine Umbuchung hätten. Und dabei den gesetzlichen Erstattungsanspruch völlig außer Acht gelassen. Die Missachtung der Informationspflichten wurde in diesem Fall bestraft, doch das war es noch lange nicht. Denn sechs weitere Klagen seien noch vor Gericht anhängig, wie das Reiseportal Reisevor9 berichtet. Unter anderem sollen Condor, Easyjet und Eurowings zu den Beklagten gehören.