Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Landesarbeitsgericht Düsseldorf kippt Tuifly-Kündigungen

Werbung
Print Friendly, PDF & Email

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am vergangenen Donnerstag in zweiter Instanz zwei Kündigungen, die Tuifly im Frühjahr 2022 ausgesprochen hat, gekippt. Mitentscheidend war, dass die Fluggesellschaft die Abläufe anders durchgeführt hat als ursprünglich mit der Personalvertretung koordiniert.

Die Ferienfluggesellschaft trennte sich im Zuge der Coronapandemie von einigen Beschäftigten, insbesondere von Piloten. Hintergrund ist auch, dass die Flotte halbiert wurde und man daher weniger fliegendes Personal benötigt. Zahlreiche Betroffene sind gegen ihre „blauen Briefe“ vor Gericht gezogen. In Düsseldorf wurde am vergangenen Donnerstag ein Verfahren zweier Arbeitnehmer in zweiter Instanz verhandelt.

Das Gericht stellte fest, dass dem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen ist, der die Kündigungen unwirksam macht. Man hatte zwar die Gesamtvertretung Bord – wie gesetzlich vorgesehen – eingebunden, führte jedoch dann den Kündigungsprozess anders als mit dem Betriebsrat ausgemacht durch. Dieser Fauxpas flog Tuifly vor Gericht um die Ohren, denn das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte die Beendigung der Dienstverhältnisse für unwirksam. Eine ordentliche Revision an das Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen, so dass der Arbeitgeber eine herbe juristische Schlappe erlitten hat.

Tuifly unterlag in den letzten Monaten in zahlreichen vergleichbaren Fällen, jedoch in erster Instanz. Die Fluggesellschaft erhob jeweils das Rechtsmittel der Berufung. Die gegenständliche Causa wurde bereits in zweiter Instanz verhandelt und ist nur für die beiden Kläger anwendbar. Es bleibt dabei abzuwarten wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in zehn weiteren Fällen entscheiden wird. Auch bei anderen Arbeitsgerichten sind Klagen von Tuifly-Mitarbeitern gegen ihre Kündigungen anhängig.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung