Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am vergangenen Donnerstag in zweiter Instanz zwei Kündigungen, die Tuifly im Frühjahr 2022 ausgesprochen hat, gekippt. Mitentscheidend war, dass die Fluggesellschaft die Abläufe anders durchgeführt hat als ursprünglich mit der Personalvertretung koordiniert.
Die Ferienfluggesellschaft trennte sich im Zuge der Coronapandemie von einigen Beschäftigten, insbesondere von Piloten. Hintergrund ist auch, dass die Flotte halbiert wurde und man daher weniger fliegendes Personal benötigt. Zahlreiche Betroffene sind gegen ihre „blauen Briefe“ vor Gericht gezogen. In Düsseldorf wurde am vergangenen Donnerstag ein Verfahren zweier Arbeitnehmer in zweiter Instanz verhandelt.
Das Gericht stellte fest, dass dem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen ist, der die Kündigungen unwirksam macht. Man hatte zwar die Gesamtvertretung Bord – wie gesetzlich vorgesehen – eingebunden, führte jedoch dann den Kündigungsprozess anders als mit dem Betriebsrat ausgemacht durch. Dieser Fauxpas flog Tuifly vor Gericht um die Ohren, denn das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte die Beendigung der Dienstverhältnisse für unwirksam. Eine ordentliche Revision an das Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen, so dass der Arbeitgeber eine herbe juristische Schlappe erlitten hat.
Tuifly unterlag in den letzten Monaten in zahlreichen vergleichbaren Fällen, jedoch in erster Instanz. Die Fluggesellschaft erhob jeweils das Rechtsmittel der Berufung. Die gegenständliche Causa wurde bereits in zweiter Instanz verhandelt und ist nur für die beiden Kläger anwendbar. Es bleibt dabei abzuwarten wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in zehn weiteren Fällen entscheiden wird. Auch bei anderen Arbeitsgerichten sind Klagen von Tuifly-Mitarbeitern gegen ihre Kündigungen anhängig.