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Langer Justizkampf um AF447: Air France und Airbus erneut wegen fahrlässiger Tötung vor Berufungsgericht

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Mehr als fünfzehn Jahre nach dem tragischen Absturz des Air-France-Fluges AF447 im Atlantik, bei dem am 1. Juni 2009 insgesamt 228 Menschen, darunter 28 Deutsche, ums Leben kamen, hat in Paris der Berufungsprozeß begonnen. Die Fluggesellschaft Air France und der Flugzeughersteller Airbus stehen erneut vor Gericht unter dem schwerwiegenden Vorwurf der fahrlässigen Tötung.

Im Zentrum des juristischen Verfahrens steht die Frage, inwieweit mangelhafte Technik – namentlich vereiste Pitot-Sonden – und ungenügende Pilotenschulung zu der Katastrophe auf dem Flug von Rio de Janeiro nach Paris beigetragen haben. Der Prozeß ist ein erneuter Kraftakt für die Hinterbliebenen, die seit Jahren um eine klare Zuweisung der Mitverantwortung kämpfen, nachdem die Konzerne in erster Instanz freigesprochen worden waren.

Die Tragödie über dem Atlantik

Der Flug AF447 war in den frühen Morgenstunden des 1. Juni 2009 von den Radarschirmen verschwunden, nachdem der Airbus A330 in eine Unwetterfront über dem Nordatlantik geraten war. Erst nach einer aufwendigen, langjährigen Suche konnten im Mai 2011 Wrackteile, die letzten Leichen und der entscheidende Flugdatenschreiber aus einer Tiefe von rund 4.000 Metern geborgen werden.

Die Auswertung der Flugschreiberdaten durch die französische Untersuchungsbehörde BEA (Bureau d’Enquêtes et d’Analyses) legte später die Kette unglücklicher Ereignisse offen. Hauptauslöser der technischen Probleme war das Vereisen der Pitot-SondenDrucksensoren zur Messung der Fluggeschwindigkeit. Der Ausfall dieser Sonden führte dazu, daß die Piloten fehlerhafte Geschwindigkeitsdaten erhielten.

Das darauffolgende Versagen der Besatzung bei der Reaktion auf diese Extremsituation war nach Ansicht von Experten entscheidend für den Absturz. Trotz der an sich beherrschbaren Situation geriet die Crew nach dem Ausfall der Sonden in Überforderung. Die Flugdaten zeigten, daß die Piloten auf die Warnungen vor einem Strömungsabriss an den Tragflächen falsch reagierten, wodurch der Jet rapide an Höhe verlor und schließlich unkontrolliert abstürzte.

Der Freispruch und die Berufung

Im Jahre 2022 endete der Strafprozeß in erster Instanz mit einem Freispruch für Air France und Airbus vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Trotzdem warf das Gericht den Konzernen in seinem Urteil Nachlässigkeit und Unvorsichtigkeit vor. Airbus wurde konkret angelastet, die Folgen des Ausfalls der Pitot-Sonden unterschätzt und Informationen zu Vorfällen mit den Sonden zurückgehalten zu haben. Air France hätte seine Piloten besser auf Probleme mit den Sonden hinweisen und auf eine derartige Extremsituation vorbereiten müssen, so die Richter.

Entscheidend für den Freispruch war jedoch die richterliche Feststellung, daß sich ein eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen diesen Verfehlungen und dem Absturz strafrechtlich nicht herstellen lasse. Die Staatsanwaltschaft in Paris war dieser juristischen Argumentation nicht gefolgt und legte daraufhin Berufung ein, was zum nun begonnenen zweiten Prozeß führt.

Der Weg zu dieser juristischen Aufarbeitung war von einem langen Tauwziehen geprägt. Bereits im Jahre 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren gegen die Konzerne abgewiesen, was nur durch den beharrlichen Widerstand der Hinterbliebenenverbände und deren Intervention bei der Justiz gekippt werden konnte. Der Prozeß in erster Instanz war somit bereits ein Erfolg für die Angehörigen.

Die Last der langen Prozeßdauer

Der Berufungsprozeß ist für die Angehörigen der 228 Opfer eine erneute, schwere Belastungsprobe. Viele von ihnen haben jahrelang dafür gekämpft, daß die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und eine klare Mitverantwortung festgestellt wird. Danièle Lamy, Präsidentin des französischen Verbandes der Hinterbliebenen, beschrieb die Situation der Angehörigen in der Zeitung „Le Monde“: „Die Menschen sind inzwischen älter geworden. Einige sind verstorben. Andere haben nicht mehr die Kraft, an diesem neuen Prozeß teilzunehmen.“ Sie bekräftigte jedoch den Kampfeswillen der Gruppe: „Es ist der Kampf meines Lebens, den ich mir nicht ausgesucht habe. Wir hoffen, daß die Justiz bis zum Ende durchhält.“

Sollten Air France und Airbus im Berufungsverfahren schuldig gesprochen werden, drohen den Unternehmen Geldstrafen von bis zu 225.000 Euro – ein Betrag, der im Verhältnis zum erlittenen Schaden der Hinterbliebenen und den wirtschaftlichen Kapazitäten der Konzerne gering erscheint, jedoch die strafrechtliche Verantwortlichkeit manifestieren würde. Die eigentliche Bedeutung des Berufungsverfahrens liegt für die Opferfamilien nicht in der Höhe der Geldstrafe, sondern in der gerichtlichen Feststellung von Mitschuld und der Anerkennung ihres Leidens. Das Urteil in erster Instanz, welches zwar Nachlässigkeit konstatierte, aber die strafrechtliche Relevanz verneinte, wurde von den Hinterbliebenen als unzureichend empfunden.

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