Die verschleppten Erstattungen von Flugtickets, die während der Lockdown-Phase aufgrund von Streichungen nicht genutzt werden konnten, haben nun ein gerichtliches Nachspiel für Lufthansa. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg teilte mit, dass beim Landgericht Köln eine Klage eingebracht wurde.
Zuvor habe man den Kranich Konzern abgemahnt und dazu aufgefordert die Passagiere über die gesetzliche Erstattungsfrist von sieben Tagen zu informieren sowie diese auch einzuhalten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale soll Lufthansa auf das Schreiben nicht reagiert haben, weshalb die Konsumentenschützer nun vor Gericht ziehen.
Die Vorwürfe, die seitens der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhoben werden, wiegen schwer. So unterstellt man Lufthansa, dass gezielte Desinformation betrieben wurde und Umbuchungen regelrecht aufgeschwatzt wurden, aber auf die Erstattungsmöglichkeit gar nicht hingewiesen wurde. Die Konsumentenschützer geben hierzu weiters an, dass konkrete Fälle dokumentiert sind.
Die Verbraucherzentrale vertritt in ihrer Medienerklärung die Ansicht, dass ein Unternehmen, das mit staatlichen Finanzmitteln unterstützt wird, sich nicht vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken darf. Konsumenten, denen falsche Informationen gegeben werden und somit gar nicht wussten, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung binnen sieben Tagen besteht, wären getäuscht worden.
Lufthansa reiht sich übrigens in eine ganze Reihe von Unternehmen aus der Luftfahrt- und Touristikbranche, die ebenfalls von der Verbraucherzentrale geklagt wurden, ein. Die Kranich-Tochter Eurowings muss sich ebenfalls vor Gericht erklären. Insgesamt gehen die Konsumentenschützer gegen sechs Unternehmen vor.