Lauda Europe: Klagen auf Feststellung eines Betriebsübergangs anhängig

Airbus A320 von Lauda Europe (Foto: Jan Gruber).
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Lauda Europe: Klagen auf Feststellung eines Betriebsübergangs anhängig

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In Österreich wird sich ein Gericht damit befassen müssen, ob der Wechsel der Laudamotion-Mitarbeiter zum Nachfolger Lauda Europe Ltd einen Betriebsübergang darstellt oder nicht. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer wurde eine entsprechende Klage eingebracht. Auch in Deutschland ist mittlerweile ein vergleichbares Verfahren anhängig.

In Düsseldorf ist die Situation sogar noch kurioser, denn erst wurde den Beschäftigten mitgeteilt, dass ihre Basis offenbleiben wird. Aufgrund der bereits beschlossenen Schließung der Laudamotion GmbH wurde bereits mit der Umstellung auf den maltesischen Nachfolger Lauda Europe Ltd. begonnen. Das beinhaltete nicht nur Schulungen auf Grundlage der neuen Manuals, sondern auch der Arbeitgeber wurde bereits gewechselt. Das bedeutet, dass viele Düsseldorfer Lauda-Mitarbeiter formell bereits bei Lauda Europe angestellt werden.

Später hagelte es Kündigungen, die jedoch von der Laudamotion GmbH verschickt wurden. Dieser Umstand fliegt dem Unternehmen nun in zahlreichen Arbeitsgerichtsprozessen um die Ohren, so dass Lauda-Europe-Chef David O’Brien seit vergangener Woche auch Kündigungen seitens des Nachfolgeunternehmens verschicken lässt. Sowohl in Stuttgart als auch in Düsseldorf sind derzeit vor den Arbeitsgerichten enorm viele Kündigungsschutzklagen anhängig. Gütetermine, die allesamt keine Lösung brachten, finden derzeit am laufenden Band statt. Bei einigen Ex-Mitarbeitern wurden bereits so genannte Kammertermine anberaumt. Auch gibt es Klagen auf Feststellung eines Betriebsübergangs von der Laudamotion GmbH auf die Lauda Europe Ltd.

In Österreich hat die Frage, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht, auch noch eine zwei ganz andere zentrale Aspekte: Sollte dieser rechtskräftig festgestellt werden, so wirkt der Kollektivvertrag der Laudamotion GmbH. Die Lauda Europe Ltd. hat keinen KV, allerdings erpresste die Laudamotion GmbH mittels einer ungeheuerlichen Seifenoper, für die große Teile der Belegschaft für Demonstrationen auf die Straße gingen. Dieser Abschluss ist jedoch nur dann für das österreichische Personal anwendbar, wenn ein Betriebsübergang festgestellt wird.

Erfolgt dies, hat Lauda Europe Ltd in Wien auch einen Betriebsrat, denn dieser würde dann ebenfalls „übertragen“ werden. Im Oktober 2019 weigerte sich die Geschäftsleitung der Laudamotion GmbH die Wahl anzuerkennen und bezeichnete diese wiederholt in der Öffentlichkeit als „illegal“. Das Landesgericht Korneuburg wies das von der Geschäftsführung eingebrachte Rechtsmittel ab, so dass festgestellt wurde, dass die Laudamotion GmbH einen Betriebsrat für das fliegende Personal hat. Ryanair schaffte aber neue Fakten, denn das österreichische Unternehmen stellte bereits den Flugbetrieb ein und ein Nachfolger wurde in Malta gegründet. Dieser hat keinen Betriebsrat, würde diesen jedoch bei Feststellung eines Betriebsübergangs „übertragen“ bekommen. Insofern ist davon auszugehen, dass das für österreichische Maßstäbe atypische Verhalten gegenüber den Arbeitnehmervertretern noch ein weiteres Kapitel bekommen könnte.

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