Lauda will Mütter und Schwangere kündigen

Dieses Poster befindet sich neben dem Eingang in das Lauda-Büro in Schwechat (Foto: Johann Gruber).
Dieses Poster befindet sich neben dem Eingang in das Lauda-Büro in Schwechat (Foto: Johann Gruber).

Lauda will Mütter und Schwangere kündigen

Dieses Poster befindet sich neben dem Eingang in das Lauda-Büro in Schwechat (Foto: Johann Gruber).
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In der Lauda-Zentrale werden nun die ersten Kündigungen verteilt. Selbst Schwangere, die eigentlich geschützt sind, trifft es. Vor dem Landesgericht Korneuburg klagt das Unternehmen auf Zustimmung. Die Konzernmutter feiert zeitgleich die Aufnahme von 64 zusätzlichen Routen.

Während Ryanair in einer Medienmitteilung die Aufnahme von 64 „neuen“ Strecken ab Wien feiert, werden in der Zentrale der österreichischen Tochter Lauda Kündigungen ausgeteilt. Das Bodenpersonal wird dem Vernehmen nach auf einen geringen Mitarbeiterstand reduziert, der für die Erbringung von ACMI-Dienstleistungen für Ryanair notwendig ist.

Lauda-Geschäftsführer Andreas Gruber bezog zu den Kündigungen, die nun tatsächlich ausgesprochen werden, wiederholt keine Stellung und verwies stets auf die vor einigen Wochen getätigte Frühanmeldung beim Arbeitsmarktservice sowie die Medienmitteilung von vergangener Woche.

Am Donnerstag soll sich in der Lauda-Zentrale auch ein fragwürdiger Vorfall ereignet haben, denn einer schwangeren Mitarbeiterin wurde das Kündigungsschreiben überreicht und anschließend soll diese zum Verlassen des Büros aufgefordert worden sein. Eigentlich wäre diese Beschäftigte durch das Mutterschutzgesetz vor Kündigung geschützt, doch dem Vernehmen nach scheint man dies nicht so genau genommen zu haben. Vor dem Landesgericht Korneuburg klagt Lauda auch auf die Zustimmung zur Kündigung in mindestens 25 weiteren Fällen, die unter das Mutterschutzgesetz fallen. Dabei handelt es sich um Schwangere und Damen in Mutterschutz, die dem fliegenden Personal angehören.

In der „ersten Kündigungswelle“ soll es mindestens 15 Lauda-Beschäftigte der Hauptverwaltung in Schwechat „getroffen“ haben. Diese wurden per sofort vom Dienst freigestellt. Betroffen sind verschiedene Berufsgruppen, gar von der Pressestelle trennte sich die österreichische Ryanair-Tochter. 

Schwangere und Damen in Mutterschutz sollen gekündigt werden

Die Fluggesellschaft Lauda versucht durch die Einbringung von Klagen vor dem Landesgericht Korneuburg als Arbeits- und Sozialgericht mindestens 25 Beschäftigte, die aufgrund von Schwangerschaft, Elternteilzeit oder Mutterschutz nach österreichischem Recht einen besonderen Kündigungsschutz genießen zu kündigen. Das Unternehmen brachte entsprechende Klagen auf Zustimmung der Kündigung gemäß Mutterschutzgesetz mit Schriftsatz vom 29. Mai ein.

Das Landesgericht Korneuburg verband die einzelnen Klagen mit vorliegendem Beschluss vom 9. Juni 2020 zu einem einzelnen Verfahren, das am 20. Juli 2020 mündlich verhandelt werden soll. Die klagende Partei ist aufgefordert bis zum 29. Juni 2020 einen vorbereitenden Schriftsatz einzubringen und bei der Verhandlung einen informierten Vertreter stellig zu machen. Die beklagten Parteien sind zur Vorlage von Schriftsätzen und Beweismitteln bei Gericht bis zum 13. Juli 2020 aufgefordert.

In der vorliegenden Klage schreibt die Kanzlei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, die Lauda vertritt, dass der Flugbetrieb am 29. Mai 2020 am Flughafen Wien geschlossen wird und in Zukunft keine kommerziellen Flüge mehr ab diesem Airport angeboten werden. Daher könne man die beklagten Parteien nicht weiter beschäftigen. Weiters argumentiert der Klagevertreter damit, dass Lauda in den letzten beiden Geschäftsjahren einen Verlust in der Höhe von 200 Millionen Euro eingeflogen habe und die COVID-19-Krise dazu geführt habe, dass seit dem 17. März 2020 keine Flüge mehr durchgeführt werden konnte. Auch wird geschrieben, dass andere Airlines hohe Staatshilfen erhalten hätten und die Gewerkschaft Vida die Zustimmung zum neuen Kollektivvertrag verweigert habe.

Für die betroffenen Lauda-Mitarbeiter, die das Unternehmen mittels der Klage kündigen will, gäbe es weder an anderen Bases noch im Büro in Wien keine weitere Verwendung mehr. Auch schreibt der Rechtsanwalt, dass die gegenwärtige Situation und damit das Begehren auf Auflösung des Dienstverhältnisses der COVID-19-Krise und „dem Versäumnis der Gewerkschaft Vida den Kollektivvertrag zu unterschreiben“ geschuldet wäre. Die aufgrund des MSchG unter Kündigungsschutz stehenden Mitarbeiterinnen könne man mangels offener Stellen nicht weiter beschäftigen und müsse auch weitere Kündigungen aussprechen, um „den neuen Forderungen der Branche gerecht zu werden.“ Beantragt wird, dass das Gericht die Zustimmung zur Kündigung der betroffenen Mütter bzw. Schwangeren zum nächstmöglichen Zeitpunkt erteilt.

Auf Anfrage erklärte die Fluggesellschaft Lauda, dass es sich ausschließlich um Mitarbeiterinnen handeln würde, die dem neuen Kollektivvertrag nicht zugestimmt haben. Die Klagen auf Kündigung gegen jene, die ihre Zustimmung erteilt haben, sollen zurückgezogen werden. Die genaue Anzahl der betroffenen Lauda-Mitarbeiterinnen konnte die Airline nicht beziffern. Unter Vorhalt, dass der Inhalt der Klage vom 29. Mai 2020 aufgrund der Fortführung der Basis Wien nicht mehr zutreffend ist, wurde auf die Frist zur Einbringung des vorbereitenden Schriftsatzes verwiesen. Auch wurde gesagt, dass die Möglichkeit besteht die Klagen einzeln oder auch komplett zurückzuziehen.

Personalgespräche am Freitag

Am Freitag sind zahlreiche fliegende Lauda-Mitarbeiter zum Personalgespräch in die Firmenzentrale in Schwechat geladen. Dabei will die HR-Abteilung mit jenen Beschäftigten, die das Anschreiben per E-Mail erhalten haben, über den Arbeitsvertrag sprechen. In der vorliegenden Aufforderung ist zu lesen, dass es sich um eine plausible Anfrage des Arbeitgebers handeln würde und die Teilnahme ausdrücklich erwartet wird, außer es liegt „ein guter Grund, der vom Erscheinen abhält vor“. Auch jene Schwangeren und Mütter auf deren Kündigung das Unternehmen klagt haben die Ladung zum Personalgespräch erhalten. Fraglich ist allerdings, ob Personen, die sich im Mutterschutz befinden überhaupt verpflichtet sind einer solchen Aufforderung des Dienstgebers nachzukommen.

Das Unternehmen äußerte sich auf Anfrage weder zu den Inhalten noch zu den Berufsgruppen, die zu Gesprächen gebeten werden. Es wurde auf die Pressemitteilung, die vergangene Woche verschickt wurde, verweisen. Demnach werden 94 Mitarbeiter des fliegenden Personals abgebaut. Die Frage, ob auch Bedienstete des Büros in Schwechat gekündigt werden, wurde nicht beantwortet.

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