Laudamotion: Gericht kippt Klausel zur “Familien-Abzocke”

Lauda-Zentrale in Schwechat (Foto: Jan Gruber).
Lauda-Zentrale in Schwechat (Foto: Jan Gruber).

Laudamotion: Gericht kippt Klausel zur “Familien-Abzocke”

Lauda-Zentrale in Schwechat (Foto: Jan Gruber).
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Erneut kassierte Laudamotion vor dem Landesgericht Korneuburg in erster Instanz eine Schlappe: Das Gericht kippte insgesamt sieben Klauseln im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Sitzplatzreservierungen. Das Urteil hat aber eher symbolischen Charakter, denn mittlerweile sind der Flugbetrieb eingestellt und die Zulassungen zurückgegeben.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zog im Auftrag des Sozialministeriums erneut gegen die Laudamotion GmbH vor Gericht. Unter anderem wurde gegen eine Klausel bezüglich Gebühren für Sitzplatzreservierungen bei Familienbuchungen, aber auch die Möglichkeit seitens Laudamotion, zugewiesene Plätze wieder zu ändern. Das Landesgericht (LG) Korneuburg befand alle eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Klausel sieht für Erwachsene, die mit einem Kind reisen, das jünger als 12 Jahre ist, eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung vor. Da Kinder unter 12 den AGB der Laudamotion zufolge von einem Erwachsenen begleitet werden und neben diesem sitzen müssen, fällt diese zusätzliche Reservierungsgebühr in jedem Fall an. Für das LG Korneuburg ist diese Regelung unzulässig. Es wird hier für eine zwingend in Anspruch zu nehmende Leistung, die eine vertragliche Nebenleistungspflicht der Laudamotion festlegt, ein gesondertes Entgelt abverlangt. Die Klausel ist gröblich benachteiligend, weil Reisenden mit Kindern durch diese obligatorische Sitzplatzreservierung höhere Kosten entstehen. Die tatsächliche Höhe der Kosten einer Sitzplatzreservierung bei Familienbuchungen blieb im Übrigen unklar. Denn das Unternehmen bezifferte diese in den AGB mit 4 Euro, in einer Gebührentabelle mit sechs Euro.

„Es ist nicht einzusehen, dass Laudamotion zusätzliches Körberlgeld kassiert, wenn Eltern während des Fluges neben ihren Kindern sitzen“, kritisiert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Es ist erfreulich, dass das Landesgericht Korneuburg derartigen Praktiken einen Riegel vorgeschoben hat.

Eine weitere Klausel ermächtigt Laudamotion, bereits zugewiesene Sitzplätze jederzeit aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen zu ändern. Von der Klausel umfasst sind auch entgeltlich reservierte Sitzplätze. Wird etwa der Flug mit einer anderen Maschine als geplant durchgeführt, können die Sitzplätze neu verteilt werden, unabhängig davon, ob der Passagier für eine Reservierung gezahlt hat. Laudamotion räumt sich damit ein unzulässiges einseitiges Änderungsrecht ein. Die Klausel ist somit gesetzwidrig.

Gemäß einer anderen Klausel können Kunden, die die Flugdaten oder ihren Namen ändern, ihre Sitzplatzreservierungen nicht übertragen. Die Rückerstattung einer bereits bezahlten Reservierungsgebühr sieht diese Klausel in den meisten Fällen nicht vor. Insbesondere im Fall einer Namensänderung sei der Verfall der bereits entgeltlich erworbenen Sitzplätze für die Kunden nachteilig und überraschend, so das LG Korneuburg. Doch auch hinsichtlich der Änderung der Flugdaten beurteilt das Gericht die Klausel als gröblich benachteiligend.

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