Leiharbeitsfirma in Dubai: Schwedische Gewerkschaft klagt gegen SAS wegen Smartlynx-Wetlease

Print Friendly, PDF & Email

Der schwedischen Pilotengewerkschaft ist es ein Dorn im Auge, dass SAS auch auf Wetlease-Dienstleistungen von Smartlynx setzt. Nun hat man eine Klage eingebracht und die Vorwürfe haben es in sich: Man behauptet, dass der ACMI-Anbieter das Personal nicht nach schwedischem Recht bezahlen würde, sondern über eine Leiharbeitsfirma mit Sitz in Dubai angeheuert hätte.

Die Gewerkschaft behauptet, dass dadurch schwedisches Arbeitsrecht umgangen werden würde und hält es für unzulässig, dass bei der Tätigkeit ab Schweden das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate zur Anwendung kommen kann, zumal es sich bei Smartlynx um einen EU-Carrier handelt. In der Haftung sieht man SAS als Auftraggeber. Weiters stellt man die Behauptung in den Raum, dass so steuerliche Vorteile zur Gewinnmaximierung entstehen könnten.

Foto: SmartLynx.
Foto: SmartLynx.
Werbung