LEJ investiert 2,5 Millionen Euro in Lärmschutz

Flughafen Leipzig/Halle (Foto: Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Uwe Schossig).
Flughafen Leipzig/Halle (Foto: Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Uwe Schossig).

LEJ investiert 2,5 Millionen Euro in Lärmschutz

Flughafen Leipzig/Halle (Foto: Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Uwe Schossig).
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Der Flughafen Leipzig/Halle unternimmt weitere Anstrengungen, um die Bodenlärmemission für seine Anwohner zu reduzieren. Am Montag begann die Modernisierung der Triebwerksprobelaufhalle am Airport.

Ziel des Umbaus ist es, die Verfügbarkeit der 2008 in Betrieb genommenen Lärmschutzeinrichtung signifikant zu steigern, da diese bei ungünstigen Windverhältnissen nicht genutzt werden kann. Dazu müssen die Strömungsverhältnisse in der Halle verbessert werden, die für einen störungsfreien Testlauf der Triebwerke nötig sind. Das Bauvorhaben ist auf acht Monate angelegt und wird 2,5 Millionen Euro kosten. Am Flughafen sind mehrere Fracht-Fluggesellschaften ansässig, die Wartungsbasen für ihre Flugzeugflotten unterhalten. Jährlich sind im Rahmen der Flugzeugwartung zwischen 250 und 290 Triebwerkstests erforderlich. Bisher werden etwa 80 Prozent der notwendigen Probeläufe in der Triebwerksprobelaufhalle durchgeführt. Die übrigen Tests mussten aus technischen Gründen tagsüber im Freien vorgenommen werden. Nachts sind Probeläufe im Freien ausgeschlossen.

Während des Umbaus steht die Halle für Probeläufe nicht zur Verfügung. Die Mitteldeutsche Flughafen AG beantragte daher beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) eine Ausnahmegenehmigung für die Triebwerksprobeläufe im Freien. Als oberste sächsische Luftfahrtbehörde hat das SMWA diesem Antrag unter strengen Auflagen zugestimmt. So soll sichergestellt werden, dass diese Investition in den Lärmschutz unter Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs vorgenommen und die Belastung des Umlands auf ein Minimum beschränkt werden kann.

In Abstimmung mit dem SMWA und dem Fluglärmschutzbeauftragten sind Triebwerksprobeläufe in der Nacht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf maximal fünf Tests pro Monat begrenzt. Diese Ausnahmen müssen in begründeten Fällen von den Fluggesellschaften einzeln beantragt werden. Zu den Kriterien für eine Genehmigung gehören unvorhersehbare Reparaturarbeiten zur Erhaltung der Flugsicherheit oder eine notwendige Reparatur von plötzlich eingetretenen Schäden wie einem Vogelschlag.

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