Ein neuerlicher Fluglotsenstreik in Frankreich wirbelt neuerlich die Flugpläne in ganz Europa durcheinander. Der Billigflieger Ryanair ist darüber verärgert, dass Flüge von/nach und innerhalb Frankreichs unter die Mindestdienstegesetze fallen, während Überflüge fast vollständig ausfallen müssen.
Aufgrund der geografischen Lage des Staats gibt es besonders viele Flüge, die den Luftraum von Frankreich nutzen müssen, jedoch dort weder starten noch landen. Diese sind vom französischen Mindestdienstegesetz, das auch während Streiks ein Mindestmaß sicherstellen soll, nicht umfasst.
Konkret bedeutet das, dass Flüge von/nach und innerhalb Frankreichs bevorzugt werden, denn hier achtet der Regulator darauf, dass trotz des Lotsenstreiks ein gewisses Mindestmaß an Konnektivität aufrecht erhalten werden muss. Das gilt aber nicht für Verbindungen, die lediglich den französischen Luftraum nutzen. Genau hier setzt die Kritik von Ryanair ein.
Dazu ein Sprecher: “Es ist völlig inakzeptabel, dass es in diesem Jahr 65 Streiktage der Flugsicherung gab (dreizehnmal mehr als im gesamten Jahr 2022), die zur kurzfristigen Annullierung von Tausenden von Flügen führten und die Reisepläne der EU-Fluggäste auf unfaire Weise durchkreuzten. Trotz wiederholter Aufforderungen an Ursula von der Leyen, Fluggäste und Überflüge während dieser Streiks der Flugsicherung zu schützen, hat sie keinerlei Maßnahmen ergriffen, um dies zu erreichen. Infolgedessen werden noch mehr Fluggäste aufgrund des französischen Flugsicherungsstreiks am Montag, den 20. November, ihre Flüge kurzfristig annulliert bekommen, obwohl sie nicht einmal nach/von Frankreich fliegen. Der Grund dafür ist, dass Frankreich auf unfaire Weise die Mindestdienstgesetze anwendet, um französische Flüge zu schützen, während es Überflüge aus Deutschland, Spanien, Italien, Irland und dem Vereinigten Königreich zur Annullierung zwingt. Wir haben kein Problem damit, dass die französischen Fluglotsengewerkschaften von ihrem Streikrecht Gebrauch machen, aber die EU-Kommission sollte darauf bestehen, dass Annullierungen aufgrund von Streiks der französischen Flugsicherung französischen Flügen zugerechnet werden und nicht solchen, die Frankreich auf dem Weg zu einer anderen, unabhängigen EU-Destination überfliegen”.